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Berufsausbildungsbeihilfe – BAB
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Leistung, die Auszubildende für ihre Erstausbildung (mit berufsqualifizierendem Abschluss) oder berufsvorbereitende Maßnahme beantragen können. Die Leistung selbst wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Hintergrund dieser staatlichen Förderung ist, dass Auszubildende oder Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Maßnahme, die während ihrer Ausbildung aufgrund der Entfernung zum Elternhaus einen eigenen Haushalt führen müssen, nicht schlechter gestellt werden als ihre Mitstreiter.
Eine Definition darüber, wann ein eigener Haushalt im Sinne des Gesetzes (BAföG) gerechtfertigt ist, ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift (VwV) 2.1a.3 zum § 2 BAföG. Hierbei ist nicht die Wegstrecke sondern viel mehr die Zeit entscheidend. So muss der Auszubildende nicht mehr als an drei Wochentagen mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückfahrt (unter Berücksichtigung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindungen) in Kauf nehmen.
Ausnahme zur Entfernung des Elternhauses zur Ausbildungsstätte
Um BAB beantragen zu können, muss nicht unbedingt eine größere Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsort liegen. Auch volljährige Auszubildende bzw. Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme, die:
- verheiratet oder geschieden sind
- eigene Kinder im Haushalt betreuen
können die Berufsausbildungsbeihilfe ohne Berücksichtigung der Entfernung vom Elternhaus zur Ausbildungsstätte beantragen.
Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe
Der Antrag auf die Berufsausbildungsbeihilfe ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch die nötigen Antragsformulare bereithält. Dieser Antrag ist frühestens mit dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag möglich. Sollte der Antrag auf BAB während der Ausbildung gestellt werden, so ist zu beachten, dass die Berufsausbildungsbeihilfe frühestens ab dem Monat gewährt wird, in dem der Antrag gestellt wurde.
Sachliche Voraussetzungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe
BAB für eine Berufsausbildung
Berufsausbildungsbeihilfe können, wie bereits oben beschrieben, Auszubildende und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen erhalten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine betriebliche- oder außerbetriebliche Ausbildung handelt, sofern ein anerkannter (berufsqualifizierender) Abschluss vermittelt wird bzw. wenn es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt.
Prinzipiell wird nur die erste Berufsausbildung gefördert. Eine Ausnahme tritt jedoch ein, wenn die Ausbildung nicht bis zum Bestehen der Abschlussprüfung absolviert wird. So kann der Auszubildende die Berufsausbildungsbeihilfe für eine darauf folgende Berufsausbildung beantragen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
BAB für eine berufsvorbereitende Maßnahme
Die Förderung einer berufsvorbereitenden Maßnahme ist da schon an mehr Kriterien gekoppelt. So muss die berufsvorbereitende Maßnahme, wie der Name eigentlich schon sagt, zwingend berufsvorbereitend (also auf eine Berufsausbildung vorbereiten) sein. Zudem darf diese Maßnahme nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen. Ein weiteres Kriterium ist, dass die berufsvorbereitende Maßnahme auf Antrag der Agentur für Arbeit absolviert wird und die Qualität der Maßnahme auf eine gute Berufsvorbereitung schließen lässt.
Abgesehen von der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung, besteht seit 2004 die Möglichkeit, auch Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss mit Berufsausbildungsbeihilfe zu fördern. Hierzu dürfen die allgemein bildenden Fächer während der Maßnahme jedoch nicht den Hauptteil der Lehrpläne ausmachen.
Ist die mit BAB gefördert berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme an ein Berufspraktikum gekoppelt, so erstrecken sich die Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe auch auf das Praktikum.
Persönliche Voraussetzungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe
Für den Anspruch auf BAB kommen neben den sächlichen Voraussetzungen (Art der Ausbildung) noch die persönlichen Voraussetzungen hinzu. Diese liegen in erster Linie in der finanziellen Bedürftigkeit des Antragstellers sowie der Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte (oder den o.g. alternativen Gründen).
Die finanzielle Bedürftigkeit ist sodann gegeben, wenn der Antragsteller die notwendigen Kosten während der Ausbildung sowie Lebensunterhalt (Wohnung, Fahrtkosten, Lehrmittel etc.) nicht aus anderen Geldquellen als der Berufsausbildungsbeihilfe bestreiten kann. Um die finanzielle Bedürftigkeit zu ermittelt, wird der gesetzlich festgeschriebene Gesamtbedarf der BAB unter Berücksichtigung des Einkommens (nach Abzug von Freibeträgen, siehe weiter unten) des Antragstellers, ggfls. seines Ehegatten und der Eltern überprüft und so der Auszahlungsbetrag der Berufsausbildungsbeihilfe ermittelt.
Wichtig ist, dass der Antragsteller keine weiteren Leistungen erhält, die mit der BAB vergleichbar sind. Hierzu zählen beispielsweise das BAföG oder Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe
Die Höhe der BAB richtet sich danach, ob es sich um eine Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Maßnahme handelt. Dabei finden Sie in den unteren Tabellen den jeweils höchsten Gesamtbedarf, der sich aber noch unter Anrechnung des Einkommens des Antragstellers, eines ggfls. vorhandenen Ehegatten und der Eltern verringern kann.
Ermittlung des BAB Gesamtbedarfs bei Berufsausbildung
| Art des Bedarfs | Betrag |
| Grundbedarf (pauschal) | 341,00 Euro |
| Miete (pauschal) | 146,00 Euro |
| Mietzuschuss (wenn Miete > 146 Euro), maximal | 72,00 Euro |
| Arbeitskleidung (pauschal) | 12,00 Euro |
| Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb (Monatskarte) | 41,00 Euro |
| Familienheimfahrt pro Monat | 14,00 Euro |
Ermittlung des BAB Gesamtbedarfs bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
| Art des Bedarfs | Betrag |
| Grundbedarf bei Eltern wohnend (pauschal) | 212,00 Euro |
| Grundbedarf bei eigener Haushaltsführung (pauschal) | 383,00 Euro |
| Mietzuschuss (falls Miete über 57 Euro monatlich): | 72,00 Euro |
| Lernmittel (pauschal) | 9,00 Euro |
| Arbeitskleidung | 12,00 Euro |
| Kosten für die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb (Monatskarte) | tatsächliche Kosten |
| Bedarf für eine Familienheimfahrt pro Monat | tatsächliche Kosten |
Zusätzlich können sowohl bei Berufsausbildung als auch bei berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme beantragt werden, monatlich:
- Kinderbetreuungskosten von 130 Euro (pauschal)
- Übernahme der tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie der monatlichen Heimfahrt (max. 476 Euro, unter Berücksichtigung der günstigsten öffentlichen Verkehrsanbindung)
Freibeträge vom Einkommen bei der BAB
Der gesetzlich festgeschriebene Gesamtbedarf der Berufsausbildungsbeihilfe wird um das anzurechnende Einkommen gemindert. Dieses geht dabei nicht mit 100% zu Lasten des Bedarfs, es gelten folgende Freibeträge für die Einkommen:
| Freibetrag für | Betrag |
| Antragsteller | 56,00 Euro |
| Eltern (zusammenlebend) | 1.555,00 Euro |
| Elternteil (alleine lebend) | 1.040,00 Euro |
| Stiefelternteil | 520,00 Euro |
| Lebenspartner | 1.040,00 Euro |
| Auswärtige Unterbringung (mit Nachweis!) wegen der Ausbildung | 550,00 Euro |
Es wird zusätzlich ein weiterer Freibetrag bei Eltern und Ehegatten von 470 Euro je Kind gewährt, sofern sich das Kind nicht in einer mit der Berufsausbildungsbeihilfe förderungsfähigen Ausbildung befinden.
Das Einkommen der Eltern, welches die Freibeträge übersteigt, wird grundsätzlich nur zu 50% angerechnet. Zudem wird der Freibetrag um weitere 5% für jedes weitere, unterhaltsberechtigte Kind erhöht.
Berufsausbildungsbeihilfe im Vorausleistungsverfahren
Kommen die Eltern nicht oder nur teilweise ihrer Unterhaltspflicht nach oder weigern sich, ihre Einkommensverhältnisse zu erklären, so kann die Berufsausbildungsbeihilfe auch im Rahmen der Vorausleistungen (wie beim BAföG auch) nach § 36 BAföG beantragt werden. Dies geschieht vorerst ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern. In diesem Fall wird die Agentur für Arbeit die Eltern auffordern, die erforderlichen Unterlagen zur Ermittlung des BAB Bedarfs einzureichen bzw. den Unterhaltsanspruch überprüfen.
Sollten sich die Eltern trotz der Aufforderung der Agentur für Arbeit weigern, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen bzw. die erforderlichen Unterlagen einzureichen, so kann die Agentur für Arbeit ihre Forderung nötigenfalls mit Hilfe eines Gerichtsverfahrens durchsetzen.
BAB förderungsfähige Ausbildung im Ausland
Die Berufsausbildungsbeihilfe kann auch für eine Ausbildung im Ausland beantragt werden. Hier wird zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Ausbildung im Ausland unterschieden, wobei sich hierdurch auch verschiedene Kriterien ergeben. Diese wären bei:
- teilweise Ausbildung im Ausland
- Ausbildungsabschnitt dauert nicht länger als ein Jahr
- Ausbildungsabschnitt erscheint im Hinblick auf die Gesamtdauer der Ausbildung als angemessen
- vollständige Ausbildung im Ausland
- Ausbildung im Ausland bringt entscheidende Vorteile für das eigene Berufsziel
- Ausbildung im Ausland ist einer inländischen Ausbildung gleichgestellt

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