Dritte Seite in der Bewerbung - 3. Seite
Die "dritte Seite" ist mittlerweile bei Bewerbungen sehr verbreitet. Der Name "dritte Seite" kommt nicht von ungefähr, denn diese Seite wird direkt nach dem Anschreiben (erste Seite) und Lebenslauf (zweite Seite) in die Bewerbungsmappe gelegt. Leider führt sie nicht mehr zu ihrem eigentlichen Ziel, gerade aufgrund ihrer Verbreitung, sich durch diese Beigabe zur Bewerbung von anderen Mitbewerbern abzuheben.
Zweck der dritten Seite
Der Platz im Anschreiben und Lebenslauf ist sehr knapp bemessen, um bereits Interesse damit zu erwecken. Die dritte Seite ist also wie geschaffen dafür, im Anschreiben oder Lebenslauf angesprochene Themen vertieft anzusprechen bzw. offene Fragen daraus zu beantworten. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die dritte Seite nur eine Ergänzung (Zusatz) und kein Ersatz für das Anschreiben oder Lebenslauf sind. Diese sollten also wie gewohnt ausführlich und im üblichen Umfang, jeweils eine bis maximal zwei Seiten, ausgeschrieben werden und so gestaltet sein, dass die "theoretisch" auch ohne die dritte Seite auskommen.
Titel der dritten Seite
Primäres Ziel einer Bewerbung ist es, den Personaler von der eigenen Person zu überzeugen. Ist das Interesse durch Anschreiben und Lebenslauf geweckt, wird der Personaler auch einen Blick auf die dritte Seite riskieren.
Hier gilt es nun auch mit Individualität zu glänzen. Überschriften wie "Was Sie sonst noch über mich wissen sollten" oder "Warum ich mich bei Ihnen bewerbe" sollten hier tunlichst unterlassen werden, da diese dem Personaler höchstwahrscheinlich zu Hauf vor die Augen treten.
Ratsam ist es, erst den Text der dritten Seite zu verfassen und die Überschrift erst anschließen eizufügen. So ist gewährleistet, dass der Titel auch zum wirklichen Thema passt. So können beispielsweise (natürlich je nach Inhalt der dritten Seite) verwendet werden:
- Meine Motivation basiert auf...
- Meine Stärke zeichnet sich aus durch...
- Zu meinen Fähigkeiten gehören...
Für den Titel der dritten Seite gibt es keine "Formvorschrift". Hier ist die Individualität und Kreativität des Bewerbers gefragt. Dies aber nur so lange, wie sie auch den tatsächlichen Inhalt der dritten Seite wiederspiegelt.
Form der dritten Seite
Es muss sich nicht immer zwingend um die ausgeschriebene Form handelt. Erlaubt ist, was gefällt und Sinn macht. So können neben der Schriftform auch Tabellen, Bilder und Grafiken verwendet. So können beispielsweise Auszüge aus vergangenen Arbeiten bildlich dargestellt oder Vergleiche in Tabellen aufgezeigt werden.
Inhalt der dritten Seite
Den Inhalt der dritten Seite kann der Bewerber selbst festlegen, da es hier auch keine "allgemeinen Vorschriften" gibt. So können beispielsweise die im Anschreiben benannten persönlichen Eigenschaften vertieft werden. Hierbei reicht es aber nicht aus zu schreiben, dass man beispielsweise "teamfähig und flexibel" ist. Dies wäre nur eine Wiederholung der Angaben im Anschreiben. Nun gilt es diese Eigenschaften anhand von konkreten Beispielen ausführlich zu belegen.
Auch kann man auf die im Lebenslauf genannten Posten eingehen. Hat man für einen Zeitraum im Lebenslauf die Tätigkeit als z.B. Sachbearbeiter eingetragen, so ist das nichtssagend für den Personaler. Hier bietet sich also die Gelegenheit, diese Tätigkeit genau darzustellen und die gesammelten Erfahrungen und Vorzüge daraus in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle zu bringen.
Sind beispielsweise abweichende Tätigkeiten vom erlernten Beruf im Lebenslauf vorhanden, so wirft das natürlich auch Fragen beim Personaler auf. Der Bewerber hat also auf der dritten Seite die Möglichkeit, seine Beweggründe und Motivationen für diesen "Wechsel" zu erläutern.
Ganz wichtig: Wird Bezug auf Themen aus dem Anschreiben oder Lebenslauf genommen, so sollten die Inhalte eine aufklärende Funktion haben. Es genügt nicht, einfach nur Aussagen zu übernehmen, ohne diese weiter zu erläutern. Werden keine Fragen mit der dritten Seite beantwortet - oder schlimmer: werden neue Fragen aufgeworfen - geht der Schuss nach hinten los.
Dritte Seite ohne Bezug zum Anschreiben und Lebenslauf
Der Bewerber muss sich nicht zwingen auf seine Bewerbungsunterlagen beziehen. Es können auch persönliche Gründe genannt werden. Haben bereits Generationen des Bewerbers im Unternehmen gearbeitet, für das die Bewerbung bestimmt ist, so kann der Bewerber auf der dritten Seite auch mitteilen, dass er eine Art "persönliche Bindung" zum Unternehmen hat, da bereits beispielsweise Vater, Großvater und Urgroßvater im selben Unternehmen tätig waren.
Völlig unabhängig vom Unternehmen und der ausgeschriebenen Stelle kann der Bewerber aber auch von seinen außergewöhnlichen Interessen und Hobbys berichten. Diese haben zwar meist nichts oder nur indirekt mit der Stelle zu tun, geben aber einen Aufschluss über die Persönlichkeit des Bewerbers und so kann die dritte Seite dazu führen, das bereits persönliche Sympathien geweckt werden, was sich bei der Bewerbung sicherlich nicht von Nachteil erweist.
Fazit zur dritten Seite
Diese Beigabe zur Bewerbung ist ein "Kann" aber kein "Muss". Sollte man sich jedoch dafür entscheiden, so sollte diese auch mit der nötigen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt geschrieben werden. Vorgaben gibt es keine, das einzige Ziel lautet: Interesse wecken und vertiefen.

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