Lebenslauf
Eines der zentralen Dokumente innerhalb der Bewerbung ist der Lebenslauf. Seine Aufgabe ist es, einen kurzen und übersichtlichen Abriss über die bisherigen Tätigkeiten und Berufserfahrungen des Bewerbers zu geben. Mit dem Lebenslauf kann sich der Personaler, der die Entscheidung für oder gegen den Bewerber treffen muss, ein erstes Bild über diesen machen.
Inhalte des Lebenslaufs
Die Gliederung des Lebenslaufs erfolgt in bis zu vier Bereiche. Dabei beginnt man grundsätzlich mit den persönlichen Daten, also Name, Anschrift usw. Danach folgen die Ausbildung und der berufliche Werdegang, sowie die Aufführung von spezifischen Kenntnissen oder Weiterbildungen.
Bei den persönlichen Daten verlieren sich viele Bewerber in Nichtigkeiten, ein 40-Jähriger muss beispielsweise nicht mehr seine Eltern angeben, wohingegen diese Angabe bei Jugendlichen, beispielsweise im Rahmen einer Bewerbung auf eine Ausbildungsstelle, oft vorausgesetzt wird. Ob Hobbys angeführt werden sollten, muss jeder Bewerber für sich entscheiden. Hier gibt es keine konkreten Empfehlungen.
Auf jeden Fall zählen zu den persönlichen Daten die Angabe von Familienstand und Kindern, sofern vorhanden. Geschwister hingegen werden nur selten, etwa bei sozialen Berufen angegeben, um so die soziale Kompetenz des Bewerbers zu unterstreichen.
Im Bereich der Ausbildung werden alle schulischen und universitären, sowie beruflichen Ausbildungen aufgeschlüsselt. Hierbei sollten die Daten chronologisch geordnet werden. Es hat sich in den letzten Jahren der Trend entwickelt, mit den jüngsten Ausbildungen und beruflichen Tätigkeiten zu beginnen. Von diesem Grundsatz kann man jedoch abweichen, wenn frühere Tätigkeiten einen größeren Bezug zur umworbenen Stelle aufweisen.
Der letzte Bereich befasst sich mit den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Bewerbers. Auch Hobbys, die Fachkenntnisse vermitteln, können, sofern sie für die Stelle relevant sind, angegeben werden. Ebenfalls können hierbei besondere Stärken, wie das Organisationstalent, die Vertrauenswürdigkeit des Kassenwarts im Verein usw. unterstrichen werden.
Form und Umfang des Lebenslaufs
Personalentscheider sind Menschen, die aufgrund der Masse der Bewerbungen für deren Durchsicht möglichst wenig Zeit aufwenden möchten. Sie werden daher dankbar für kurz und knackig formulierte Lebensläufe sein.
Mehr als eine Seite sollte der Lebenslauf nach Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen, maximal zwei Seiten bei entsprechender Berufserfahrung sind möglich. Grundsätzlich ist dieser maschinell zu erstellen. Mit einem handschriftlichen Lebenslauf halten sich die wenigsten Personaler auf, zumal kaum jemand eine wirklich schöne Schrift hat, die gut lesbar ist. Einzige Ausnahme: Es wird ein handschriftlicher Lebenslauf ausdrücklich verlangt.
Tabellarischer oder ausführlicher Lebenslauf?
Im Allgemeinen sollte ein tabellarischer Lebenslauf erstellt werden. Ausnahmen gelten nur dann, wenn in der Stellenanzeige ausdrücklich um einen ausführlichen Lebenslauf gebeten wird. Der ausführliche Lebenslauf wird meist von Auszubildenden verlangt oder bei der Bewerbung auf Stellenausschreibungen in kreativen Berufen.
Der ausführliche Lebenslauf beinhaltet eine vollständig ausformulierte Abhandlung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdegangs. Wer sich beispielsweise im Bereich der Musik bewerben will, sollte sich auf seine guten Noten im Musikunterricht, sowie die Inanspruchnahme einer Musikschule in der Freizeit berufen. Somit kann deutlich gemacht werden, dass schon seit Langem ein Interesse für den jeweiligen Bereich besteht. Grundsätzlich sollte also der ausführliche Lebenslauf immer hervorheben, warum dieser Bewerber besonders gut für die Stelle geeignet ist. Er sollte mit einem Ausblick auf die berufliche Zukunft, die eigenen Vorstellungen und Wünsche beendet werden. So merkt der Entscheider, dass auch weiterhin in diesem Bereich Interesse besteht. Der ausführliche Lebenslauf ist ebenfalls nur auf Verlangen handschriftlich zu erstellen.
Lücken im Lebenslauf
Lücken im Lebenslauf haben viele Bewerber vorzuweisen, insbesondere wenn sie bereits einmal von Arbeitslosigkeit betroffen waren.
Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten wohlklingender darzustellen. Auf keinen Fall sollte der Ausdruck "arbeitslos" im Lebenslauf verwendet werden. Eine vorteilhaftere Darstellung ist beispielsweise durch die Formulierung "Arbeitssuchend", die eine gewissen Aktivität des Bewerbers ausdrückt, zu erreichen.
In vielen Bewerbungen wird die Zeit einer Arbeitslosigkeit oftmals durch Angaben wie "Pflege Angehöriger", "Lernen einer Fremdsprache" oder ähnliche Dinge kaschiert. Diese Lückenfüller kennen die Personaler mittlerweile und fragen im Falle eines Vorstellungsgesprächs oftmals gezielt nach. Darauf sollten sich Bewerber vorbereiten.
Zusätzlich kann die Nennung einer sehr kurzen Arbeitslosigkeit durch formale Variationen vermieden werden. Dies funktioniert beispielsweise indem man die Angabe der Tätigkeiten nicht mit Monat und Jahr, sondern nur mit einer Jahreszahl versieht . Allerdings darf dann im gesamten Lebenslauf nicht von dieser Variante abgewichen werden. Grundsätzlich ist hiervon jedoch abzuraten, da der Bewerber im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung oder eine Kündigung riskiert.
Typische Fehler im Lebenslauf
Zu den häufigsten Fehlern bei der Formulierung des Lebenslaufs gehört das Fehlen von persönlichen Daten und Kontaktdaten. Da Personaler aber selten die Zeit haben, erst aufwändig nach E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu suchen, sollten diese Angaben immer gemacht werden, selbst wenn sie bereits auf dem Deckblatt zu finden sind.
Weiterhin sollten keine unnötigen Details im Lebenslauf zu finden sein. Aussagen über die Eltern und Geschwister, sowie deren Berufe, über die eigene Konfession oder den Gesundheitszustand des Bewerbers bauschen den Lebenslauf nur unnötig auf und langweilen den Personaler.
Ebenfalls muss der Lebenslauf übersichtlich, in der Regel also tabellarisch gestaltet werden. Als Faustregel gilt: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

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