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Kein annehmbares Angebot nach Rückkunft aus Elternzeit,wie verhalte ich mich richtig?

  1. #1
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    Kein annehmbares Angebot nach Rückkunft aus Elternzeit,wie verhalte ich mich richtig?

    [B][I]
    :Hallo, liebe Forumsmitglieder. Evtl. ist jemand aus Euren
    :Reihen in der Lage, mir meine Frage zu beantworten: Ich,weiblich, war 5
    :Jahre im Aussendienst (Rhein-Main-Neckar-Region) tätig. Im
    :Februar 2008 verabschiedete ich mich in 3jährige Elternzeit.
    :In "meinem Gebiet" wurde jemand Neues eingestellt, nicht als
    :Schwangerschafts-Vertretung. Nun meldete ich mich zurück &
    :erhielt das "Angebot", in Vollzeit das Gebiet einer in Ruhestand gegangenen
    :Kollegin (Saarland-Frankreich-Luxembourg...)zu übernehmen.
    :Meiner Meinung nach spekuliert man darauf, mich "loszuwerden",
    :da bekannt ist, dass ich mit meiner Familie ein Haus kaufte &
    :in Bezug auf Kinderbetreuung keine Hilfe aus dem familiären
    :Umfeld habe. Teilzeit sei in dieser Branche zudem komplett
    :undenkbar. Nun will man mich mit einem pers. Gespräch zu einer
    :Entscheidung drängen. Wie ist die Situation zu bewerten, was
    :ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten? Habe mit einer
    :von meiner Rechtschutzversicherung empfohlenen Mediatorin
    :gesprochen, die zwar zunächst kostenlos ist, aber keinen
    :Rechtsbeistand darstellt...verzwickte Lage. Für den Fall, dass
    :man in puncto Wiederaufnahme der Tätigkeit keine Lösung
    :findet, habe ich Grund zur Hoffnung auf eine kl. Abfindung?
    :Incl. Elternzeit bin ich seit 8 Jahren hier angestellt. Ich
    :möchte ein pers. Gespräch (mit 2 Vorgestzten) erst, wenn ich ausreichend
    :informiert bin. Es gingen einige Telefonate & mails hin &
    :her,generell bin ich auch dafür, miteinander zu sprechen. Bei
    :dem erwähnten von der GL gewünschten Gespräch wären 2 Pers.
    :anwesend, und ich traue den beiden zu, mir nachträglich
    :sonstwas im Munde rumzudrehen...wer weiss was??? Danke im
    :Voraus für jegliche Einschätzung, obgleich ich vllt. nicht um
    :einen Rechtsanwalt herumkomme ;-)

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
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    Das Problem im Moment ist, dass du nichts in der Hand hast, da das Gespräch noch bevor steht. Ich würde das Gespräch abwarten, nichts entscheiden, und dann kannst du dich immer noch konkret informieren. Im Moment ist doch noch alles unklar, weder brauchst du jetzt einen Rat hier im Forum (es gibt dazu kein wirkliches Thema) noch brauchst du einen Anwalt. Jetzt lautet die Devise, erst einmal hingehen und sich anhören, was die Beiden dir erzählen wollen. Vorher und währenddessen musst du ja keine Entscheidungen fällen.

    Zum Thema Abfindung:
    Wenn arbeitsvertraglich nichts vereinbart wurde, hast du erst einmal daraus keinen Anspruch. Hier kommt es aber auf dein Verhandlungsgeschick an, welches du beim Arbeitgeber an den Tag legst.

    Zum Aufhebungsvertrag kannst du dich hier erkundigen: Aufhebungsvertrag