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Abfindung bei eidesstattlicher Erklärung des Arbeitgebers???
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29.11.2011 14:11 #1Neuer Benutzer
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Abfindung bei eidesstattlicher Erklärung des Arbeitgebers???
Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Anliegen:
Mir wurde aus betriebsbedingten Gründen Anfang Mai zum 15.06.2011 gekündigt.
Habe dann eine Kündigungsschutzklage eingereicht und uns auf eine Abfindung vor Gericht (Urteil am 27.07.2011) geeinigt. Als im Oktober immer noch nicht gezahlt wurde, kam der Gerichtsvollzieher zu der Firma, wo Ihm gesagt wurde, dass Sie zahlen werden. Die Frist dafür wurde auf 2 Wochen festgesetzt. Natürlich kam immer noch nichts und nach dem Gespräch heute sagte mir der GV dass die Firma nicht zahlen werde und eine eidesstattliche Erklärung abgeben werden.
Meine Frage:
Habe ich überhaupt noch Chancen darauf meine Abfindung zu bekommen?
Da ich mich auch noch von meiner Frau getrennt habe und mir langsam die Kosten über den Kopf steigen, habe ich die Möglichkeit übers Amt was zu kriegen? Sozusagen als Vorschuß auf die Abfindung (falls Sie gezahlt wird)?
Da ich nicht der einzige Gläubiger bin (die anderen sind Firmen wo Rechnungen offen sind). Wo steh ich dann als Arbeitnehmer???
Danke schon mal im vorraus
MfG
Nachtrag: Die eidesstattliche Erklärung findet "erst" am 09.12.2011 statt.Geändert von burli72 (29.11.2011 um 17:06 Uhr)
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01.02.2012 01:11 #2
Prinzipiell sind Arbeitnehmer bei einer Unternehmenspleite besser gestellt als die restlichen Gläubiger, ich weiß leider nur nicht, wie sich das bei einer Abfindung verhält, da dies in der Regel für laufende Gehälter gilt. Hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet und besteht deinerseits ein Titel, wenn schon der Gerichtsvollzieher zum Unternehmen geschickt wurde?
Einen Vorschuss vom Amt für die Abfindung wird es nicht geben, da das Amt entweder nur Arbeitslosengeld zahlt oder bei Hilfebedürftigkeit Hartz IV.

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