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steht mir eine abfindung zu??
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02.02.2010 14:13 #1Neuer Benutzer
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steht mir eine abfindung zu??
Hallo wir haben seid märz 2009 kurzarbeit angemeldet, und mein chef hat mich zum 01.03.2010 gekündigt.aus betrieblichen gründen...
jetzt meine frage: steht mir eine Abfindung zu??
bin seid 3 1/2 jahre in den betrieb beschäftigt
gruß meli2010
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05.02.2010 01:14 #2
Das hier ist ein Forum über Kurzarbeit und nicht über Arbeitsrecht

Ich glaube, du solltest dich hier mal schlau lesen:
Abfindung nach Kündigung | Abfindung im Arbeitsrecht
Ansonsten mal mit einem Arbeitsrechtler sprechen.
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05.02.2010 12:34 #3Neuer Benutzer
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ja das weis ich,,,
es handelt sich auch um Kurzarbeit bei uns in der firma..
daher würde ich gekündigt und wollte deswegen wissen ob mir abfindung zu steht...
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05.02.2010 12:35 #4
Die Abfindung hat aber keine Auswirkungen auf die Abfindung. Die Abfindung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, die Kurzarbeit ein sozialrechtliches. So sind beide getrennt voneinander zu betrachten
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05.02.2010 12:38 #5Neuer Benutzer
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hm. das heist jetzt???
weil so ganz versteh ich die kündigung nicht...chef kündigt 3 mitarbeiter.und holt aber im gleichen atemzug 3 ausholfen und 3 leiarbeiter....was doch normal verboten ist wärend kurzarbeit oder
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05.02.2010 12:40 #6
Warum hat er denn 3 Mitarbeiter gekündigt und warum hat er 3 neue Mitarbeiter eingestellt? Sind die neuen Mitarbeiter günstiger oder können sie mehr als die entlassenen Mitarbeiter?
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05.02.2010 12:45 #7Neuer Benutzer
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ne können sie nicht....
den es sind ja nur aushilfen...bzw leiarbeiter
und die gekündgt worden sind sind alles einrichter bzw kunstofformgeber...
er war der meinung das er einen 1 schicht betrieb machen wolle und deswegen haben wir die betriebliche kündigung bekommen
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05.02.2010 12:52 #8
Dann ist die Kündigung, so wie ich das sehe nicht auf der Kurzarbeit bzw. auf dem Arbeitsausfall basierend. Der AG möchte einen anderen Schichtplan einführen, womit er auch die Kündigungen begründet. Somit stehen ihm Kündigungen zu.
Nichts desto trotz würde ich dir raten, hier mal mit einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu sprechen. Um den Fall abschließend zu klären, fehlt es im Forum an Möglichkeiten und an vielen Hintergrundinformationen bzgl. eures Betriebes. Ein Anwalt würde den ganzen Fall unter die Lupe nehmen, möglicherweise die Kündigung anfechten und ggfls. eine Abfindung rausschlagen.
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05.02.2010 12:58 #9Neuer Benutzer
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ja er sagte zwar das er einen 1 schichtigen betirb machen will und deswegen uns kündigt..weil soviel arbeit nicht da ist..
aber ich sehe ja selber noch was da alles so läuft....
der macht übernächste woche sogar spätschicht und nachtschicht
mit den leiharbeitern und Aushilfen....kann ja dann nicht richtig sein wenn man nur eine schicht fahren will oder??
aber vielleicht haben sie recht am besten mal zum anwalt!!!
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05.02.2010 13:01 #10
Ja, das sind auch meistens zwei verschiedene Paar Schuhe, was der AG sagt und was er dann tatsächlich macht. Ich denke, er hat hier einfach nach einem Grund gesucht, euch zu entlassen. Wenn dem so ist, geht es jetzt halt darum, noch so viel wie möglich herauszuschlagen und das sollte mit einem Advokaten ganz gut klappen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!
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