Hallo liebes Forum,
ganz aktuell hat mir gestern mein Arbeitgeber ein Angebot zur Kurzarbeit gemacht. Insofern habe ich mich schon etwas informiert.
Ich weiß sicher, dass wenn ich sein Angebot ablehne, er mir kündigen wird.
Ich muss mich also bis morgen entscheiden.
Da ich bereits 11 Jahre in der Firma tätig bin und auch bisher nicht schlecht verdient habe, hätte ich bei einer Kündigung einen Anspruch auf eine nicht unerhebliche Abfindung (insbesondere da die Firma nicht Pleite ist und mein AG aktuell 2 neue Mitarbeiter in meiner Abteilung eingestellt hat). Die Abfindung würde uns ca. 1/2 Jahr über Wasser halten - entspricht der Dauer der KUG. Die Möglichkeit, dass nach der KUG eine Kündigung erfolgt liegen bei ca. 70%.

Meine Frage:
Können sich durch die KUG Nachteile bei der rechtlichen Einforderung der Abfindung ergeben - im Sinne einer reduzierten Höhe?
Oder Nachteile im Rechtsstreit, der ja erst einmal auf Wiedereinstellung begründet werden muss? - Freiwillig wird der AG eine Abfindung nicht in der geforderten Höhe bezahlen.

Ich danke euch für eure Hilfe

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