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rückwirkend Angestellter, auch Anspruch auf ALG 1 ?
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27.10.2010 22:57 #1Neuer Benutzer
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rückwirkend Angestellter, auch Anspruch auf ALG 1 ?
Hallo liebe Community,
ich hab ein etwas komplexes Problem. Mal schauen ob mir jemand helfen kann:
Ich war bis einschliesslich 2007 selbständig und habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber ganz normal auf Rechnung gearbeitet. Ab 2008 haben wir das dann anders gemacht. Da es ein reiner Saisonjob ist (Eisverkauf) bin ich jedes Jahr vom 01.04. bis 31.10. ganz normal sozialversicherungspflichtig angestellt. Ich habe damit in den Jahren 2008 und 2009 also 14 Monate im Angestelltenverhältnis gearbeitet und mir damit einen ALG 1 Anspruch von 180 Tagen erwirtschaftet. Dann hab ich vom 01.11.2009 bis 31.03.2010 150 Tage davon in Anspruch genommen. Somit bleiben mir also noch 30 tage Restanspruch.
Jetzt war ich wieder vom 01.04. bis 31.10.2010 für 7 monate angestellt, was ja leider nicht reicht um neue Ansprüche geltend zu machen.
Nun hat sich aber folgendes ergeben:
Bei einer Betriebsprüfung bei meinem Chef wurde festgesetzt das unser Arbeitsverhältnis für die Jahre 2006 und 2007 (ich als selbständiger mit Arbeit auf Rechnung) nicht okay war, und für diese beiden Jahre wurde ich rückwirkend als sozialversicherungspflichtiger Angestellter eingestuft. Mein Chef hat auch schon im Sommer die Sozialversicherungsabgaben dieser beiden Jahre für mich vollständig nachbezahlt.
jetzt meine Frage:
Dadurch das ich jetzt 2 Jahre mehr (auch jeweils 7 Monate) in der Beitragspflicht gestanden habe, hab ich ja nicht nur die 14 Monate der Jahre 2008 und 2009 sondern insgesamt 28 Monate vor meinem ersten Antrag auf ALG 1 (November 2009) in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden. Erhöht sich dadurch denn auch rückwirkend mein Anpruch von 180 Tagen auf 360 Tage ALG 1? Ich habe ja vorher keine Leistungen in Anspruch genommen.
Das wäre für diesen Winter extrem wichtig weil ich ja sonst nur für einen Monat was bekomme und dann 4 Monate irgendwie überbrücken müßte.
Danke schonmal an alle die sich diesen langen Text durchgelesen haben, ist aber auch etwas schwierig darzulegen ;-)

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