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Arbeitslosengeld Bezugsgröße: Was bedeutet Bezugsgröße ?
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01.12.2010 15:20 #1Neuer Benutzer
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Arbeitslosengeld Bezugsgröße: Was bedeutet Bezugsgröße ?
Die gesetzliche Bezugsgröße für Arbeitslosengeld beträgt in 2010: 30.660 Euro.
Was bedeutet dies für die Beantragung von Arbeitslosengeld, wenn das
Jahreseinkommen aus dem Vorjahr diese Bezugsgröße übersteigt?
Quelle: Seite 28
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdfGeändert von ejeany (01.12.2010 um 15:23 Uhr)
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11.12.2010 15:35 #2
Hallo,
in dem von Dir zitierten Absatz geht es um Arbeitslosengeld nach Erfüllung der sogennanten "Kurzen Anwartschaftszeit". Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt nach der kurzen Anwartschaftszeit bei Überschreitung der Einkommensgrenze nicht in Betracht.
Sofern die "normale" (Regel)-Anwartschaftszeit erfüllt ist, hat die Bezugsgröße keine Bedeutung für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (außer bei der Berechnung nach Qualifikationsstufen).
Gruß,
Philipp

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