Hallo,

Nach 10 Monaten in einer neuen Beschäftigung werde ich wieder arbeitslos. Die Bedingungen für die "kurze Anwartschaftszeit" für ALG1 erfülle ich mit dieser Beschäftigung nicht.

Bei der vorherigen Arbeitslosigkeit hatte ich noch 4 Monate Anspruch auf ALG 1 - werden diese übertragen ?

Das Merkheft der ARbeitsagentur ist da nicht eindeutig - vielen Dank für eine Antwort.