+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2
ALG1 Berechnung bei Nutzung des Dispositionsrecht
-
12.12.2011 14:18 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.12.2011
- Beiträge
- 2
ALG1 Berechnung bei Nutzung des Dispositionsrecht
Hallo, ich habe eine Frage zur Alg1 Berechnung.
Ich bin für 12 Monate in einer Transfergesellschaft und bekomme dort 80% meines letzten Nettoverdienst.Ein Teil zahlt mein ehemaliger Arbeitgeber und ich bekomme den Höchstsatz an Transferkurzarbeitergeld. Sozialabgaben werden von 80% der Beitragsmessungsgrenze gezahlt. (4400,-)
Ich mache vom Dispositionsrecht Gebrauch und verschiebe so den Beginn von ALG1 um ein Jahr.
Also 30 Jahre ungekündigt, dann 1 Jahr Transfergesellschaft, die Verschiebung um ein Jahr und dann die Arbeitslosmeldung. Bezugsdauer 2 Jahre älter 58.
Frage: Wovon wird jetzt das ALG1 berechnet?
-
14.12.2011 09:01 #2Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.12.2011
- Beiträge
- 2
Hallo zusammen,
habe ich etwas falsch gemacht???
Könnte mir bitte evtl. jemand weiterhelfen??
Vielen Heka1008

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren