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ALG1 Berechnung bei Nutzung des Dispositionsrecht

  1. #1
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    Beitrag ALG1 Berechnung bei Nutzung des Dispositionsrecht

    Hallo, ich habe eine Frage zur Alg1 Berechnung.
    Ich bin für 12 Monate in einer Transfergesellschaft und bekomme dort 80% meines letzten Nettoverdienst.Ein Teil zahlt mein ehemaliger Arbeitgeber und ich bekomme den Höchstsatz an Transferkurzarbeitergeld. Sozialabgaben werden von 80% der Beitragsmessungsgrenze gezahlt. (4400,-)
    Ich mache vom Dispositionsrecht Gebrauch und verschiebe so den Beginn von ALG1 um ein Jahr.
    Also 30 Jahre ungekündigt, dann 1 Jahr Transfergesellschaft, die Verschiebung um ein Jahr und dann die Arbeitslosmeldung. Bezugsdauer 2 Jahre älter 58.
    Frage: Wovon wird jetzt das ALG1 berechnet?

  2. #2
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    Hallo zusammen,
    habe ich etwas falsch gemacht???
    Könnte mir bitte evtl. jemand weiterhelfen??

    Vielen Heka1008