Hallo ,

ich benötige einen Rat zum Thema Anwartschaft.
Folgender Fall:

Ende Anspruch ALG I am 22.01.2012

Möchte im Anschluß Elternzeit nehmen, da mein Kind noch keine 3 Jahre alt ist.
Diese Zeit dient der Überbrückung, da ich am 29.01. Vater eines zweiten Kindes werde und möchte ab Geburt Elterngeld beziehen. Im Vorfeld habe ich 7 Monate bereits gearbeitet.

Nun meine Frage:

Wird mein Elternzeit und Elterngeld als Anwartschaft angerechnet, so daß ich erneut ALG 1 beantragen kann und ich somit die 12 Monate voll habe ?

Wie muß ich die Elternzeit nachweisen. Reicht hier eine Geburtsurkunde aus ?

Habe folgendes gefunden:

Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben"

Anmerkung: Was bedeutet unmittelbar für das Arbeitsamt. Heisst es direkt nach einem Ereignis oder eventl. innerhalb eines Monats.

Danke im Voraus für die Unterstützung

angel