Ich befinde mich schon seit Februar im Krankengeld Bezug und eine Reha Maßnahme steht an (3 Wochen stationär). Ist es richtig, dass sich nun die Deutsche Rentenversicherung um diese Angelegenheiten kümmert oder bleibt weiterhin meine Krankenkasse zuständig?

Ich habe jetzt eine Menge Formulare von der Deutschen Rentenversicherung bekommen und frage mich, ob da so alles richtig gelaufen ist, weil ich davon ausgegangen bin, dass wenn ich im Krankengeld Bezug stehe, auch meine Krankenkasse dafür zuständig ist.

Wer kommt denn nun für die Reha Maßnahmen auf?

Betty