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Berechnung Krankengeld nach Transfergesellschaft
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09.09.2009 10:46 #1Neuer Benutzer
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Berechnung Krankengeld nach Transfergesellschaft
Hallo!
Eine schwerwiegende Frage belastet mich zurzeit sehr.
Ich bin seit September 2008 im Krankengeldbezug ( 75% vom Arbeitsentgeld ) und die Welt
war, bis auf meine Krankheit, soweit noch in Ordnung.
Anfang März 2009 hörte ich dann dass meine Firma in Insolvenz geht
und promt bekam ich 3 Wochen später auch die Kündigung zum 31.10.2009.
Mir wurde zum 01.07. 2009 ein Beitritt in eine Transfergesellschaft angeboten,
den ich auf anraten eines Gewerkschaftsmitarbeiters dann auch annahm. Da ich zu
diesem Zeitpunkt noch Krankengeld bezog, habe ich nur am Profiling
teilgenommen (3 Besuche) und brauchte dann nicht mehr zu erscheinen.
So nun geht’s los, die Krankenkasse überwies mir ab den 01.08. kein Krankengeld
mehr mit der Begründung das die Transfergesellschaft für mich jetzt 6 Wochen lang Lohnfortzahlung ( Transferkurzarbeitergeld = 60% vom Arbeitsentgeld ) bezahlt . Nach einem erneuten Besuch bei der Sachbearbeiterin der Krankenkasse am 08.09.2009
teilte diese mir mit, dass ab dem 10.09.2009 wieder Krankengeld bezahlt wird aber nur noch 75% von den 60% Transferkurzarbeitergeld . Dadurch hat sich mein monatl. Einkommen in etwa halbiert. Jetzt meine Frage: Ist diese vorgehensweise der Krankenkasse gesetzlich legal
oder hätte die Transfergesellschaft gar nicht für mich Zahlen dürfen weil ich dem Arbeitsmarkt gar nicht zu Verfügung stehe. Jedenfalls hat mich dieser Vorgang ganz schön in Schwierigkeiten gebracht da meine finanziellen Ersparnisse durch das Krankengeld sowie jetzt 6 Wochen lang kein Einkommen erschöpft sind. Für Antworten bin ich sehr dankbar.
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10.09.2009 15:07 #2Erfahrener Benutzer
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Hier ist ein ähnlich gestrickter Fall:
http://www.joppo.de/recht/sozialrech...ellschaft.html
Das Transferkurzarbeitergeld ist kein Lohn sondern eine Versicherungsleistung. Aus diesem Grund wird auch das Krankengeld nach dem Regelentgelt vor der Kurzarbeit bezahlt und nicht das Transfer KUG als Berechnungsgrundlage genommen.
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10.09.2009 15:50 #3Neuer Benutzer
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Vielen Dank für die Mühe und die schnelle Antwort, aber wie soll ich weiter handeln? Steht dieses Thema im Entgeldfortzahlungsgesetz oder anderswo detailliert beschrieben, damit ich dieser Mitarbeiterin der Krankenkasse das Schwarz auf Weiss belegen kann und ich eine Nachzahlung fordern kann. Die einzige Aussage der Mitarbeiterin war nur ganz lapidar "so sind unsere Gesetze nun mal".
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10.09.2009 16:54 #4Erfahrener Benutzer
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Die Frage hier ist, wo eigentlich die Beweislast liegt. Ich würde sehr stark vermuten, dass die Beweislast auf Seiten der Sachbearbeiterin liegt und nicht du ihr nachweisen musst, wie es gemacht wird sondern sie. Ich würde die SB mal bitten, dass sie dir die Gesetzesgrundlage zukommen lässt, woraus sich das Ganze hier ergibt.
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10.09.2009 17:36 #5
Ich würde mich mit der Frage direkt an die Agentur für Arbeit wenden. Fraglich ist nämlich, ob ein Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft aufgenommen werden kann, wenn er in Bezug von Krankengeld steht. Dieser Personenkreis ist nämlich von der Kurzarbeit, was auch das Transferkurzarbeitergeld einschließt, ausgeschlossen.
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14.09.2009 14:47 #6
Hier mal ein Auszug aus dem Merkblatt 8c der Agentur für Arbeit:
3.5 Weitere Ausschlussgründe
Vom Transfer-Kug-Bezug sind Arbeitnehmer ausgeschlossen:
1.die als Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird oder
2.während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen.
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14.09.2009 15:37 #7Neuer Benutzer
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Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, jetzt komme ich schon ein riesigen Schritt weiter.
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