+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Krankheit bei Kurzarbeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    17.11.2009
    Beiträge
    1

    Ausrufezeichen Krankheit bei Kurzarbeit

    Hallo zusammen,
    auch ich gehöre zu denen, die den absoluten Durchblick für die Abrechnung immer noch nicht haben.
    Vielleicht kann mir jemand helfen:
    Wenn ein Mitarbeiter z.B. 50% kurzarbeitet und zusätzlich dazu dann noch eine Krankmeldung einreicht für die Zeit, in der er normalerweise hätte arbeiten müssen, ist es dann korrekt, diese "Krank-Zeit" ebenfalls nur mit dem Kurzarbeitslohn auszugleichen? Wenn ja, wofür zahlen wir denn die U1-Abgaben an die Krankenkassen, wenn wir die Krankmeldung als KUG-krank ans Arbeitsamt melden?
    Dank im Voraus für schnelle Infos.

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Nein, es ist nicht korrekt, dass diese Tage mit KUG abgerechnet werden. Wenn der AN hätte arbeiten müssen, aber aufgrund von Krankheit nicht konnte, steht ihm für diesen Tag der 100%ige Lohn zu. Anders wäre es, wenn es von vorne herein ein KUG Tag gewesen wäre. Fällt die Krankheit auf einen KUG Tag, so muss der AG den verkürzten Lohn zahlen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.12.2009
    Beiträge
    3

    Frage Durchschnitt bei Krankheit

    Hallo an alle die von KUG betroffen sind. Ich habe auch einige fragen.Bei uns wir der Durchschnitt gerechnet. Ich erkläre das mal. Wir gehen mal von einem Monat aus in dem Monat hatte ich schon 3 tage Kug dann war ich 12 Tage krank und den rest habe ich gearbeitet. Also dürfte ich nur 3 tage kug haben doch bei uns wird dann der Durchschnitt meiner Teamkollegen genommen sagen wir mal 7. Dadurch habe ich dann 7 KUG und 8 Krankheitstage. Ist das denn rechtens?

  4. #4
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Die Kurzarbeitstage werden ja in der Regel vorab festgehelaten. Beispielsweise ist jeder Mittwoch ein KUG Tag. Wenn du jetzt 12 Tage krank warst und diese Zeit in 2 Wochen, mit jeweils zwei "Mittwochs" fällt, dann hast du auf der Abrechnung 10 Tage normal (krank) und 2 Tage KUG. Dies liegt darin begründet, dass wenn du nicht krankgewesen wärst, auch an diesen Tagen KUG anstehen würde. Deswegen werden diese Tage auch nach KUG abgerechnet, obwohl du krank gewesen bist. Um deine Frage zu beantworten: Ja, es ist rechtens.