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Krankheit bei Kurzarbeit
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06.01.2010 17:02 #1Neuer Benutzer
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Krankheit bei Kurzarbeit
Hallo
Meine Firma hat seit April Kurzarbeit angemeldet,aber seit ca 3Monaten hatten wir keine Kurzarbeit mehr und haben normal gearbeitet.Jetzt war ich krank und habe Donnerstag und Freitag Kurzarbeitskrankengeld bekommmen ,die anderen Tage wurden normal bezahlt.Vor 3 Monaten hatten wir hin und wieder Donnerstags und Freitags Kurzarbeit.
Ist das Rechtens?
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13.01.2010 13:02 #2
Wenn ihr absolut keine Kurzarbeit mehr gefahren habt und dir "plötzlich" bei Krankheit wieder welche angerechnet wird, dann ist das natürlich nicht rechtens. Wie wurde es denn bei deinen Kollegen abgerechnet (egal ob krank oder gesund)...haben diese auch KUG auf der Abrechnung?
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21.01.2010 00:03 #3Neuer Benutzer
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Hallo!
Da fällt mir grad eine Frage ein...
Nehmen wir mal ein Bsp.: Vollzeit = 40 Std., wegen Kurzarbeit nur noch 20 Std., 1ste Januar Woche krank geschrieben.
...was wird nun in der ersten Januar Woche auf dem Std.konto eingetragen? ...was bzw. wie wird am Ende des Monats abgerechnet?
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20.02.2010 09:18 #4Benutzer
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01.03.2010 21:44 #5Neuer Benutzer
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Wie kommst du denn darauf? Hierzu gibt es doch folgende, klare Informationen der BfA (aus dem Merkblatt für Arbeitgeber):
2.5.3 Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer mit
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Anspruch auf Kug haben auch arbeitsunfähig erkrankte
Arbeitnehmer,
a) wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von
Kug eintritt (das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn
der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum erkrankt) und
b) solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts
im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall
bestehen würde.
Das ist m.E. eine völlig eindeutige Aussage.
Schöne Grüße,
Horst
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03.03.2010 21:41 #6Benutzer
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Hallo Horst,
ich stehe jetzt gerade auf dem Schlauch. Verstehe gerade nicht was Du damit meinst - Sorry
Ist schon klar, daß man Anspruch auf Kug hat, wenn man während des Kug-Bezuges arbeitsunfähig erkrankt.
Aber der 01.Januar ist doch ein Feiertag. Und wenn Kilian23 nicht krank geworden wäre, hätte er an diesem Tag nicht arbeiten müssen - sondern der AG hätte ihm den Feiertag bezahlen müssen (ich bin mal von einer normalen 5-Tage-Woche (kein Schichtarbeiter) ausgegangen). Und dann wird kein Kug (vom AA) gezahlt, sondern Entgeltfortzahlung vom AG für den Feiertag - oder???
Schau mal hier:
§_2 EFZG
Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.Gruß
Blümchen
Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!

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