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Kurzarbeit rückwirkend auf Krankheitszeit verlegt legal?
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21.01.2010 12:43 #1Neuer Benutzer
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Kurzarbeit rückwirkend auf Krankheitszeit verlegt legal?
Die allgemeinen Infos habe ich als Laie nicht so richtig verstanden,
deshlab hier mein Fall:
Ich war seit dem 22. Dezember 2009 bis einschliesslich 20.01.2010
krankgeschrieben. Per E-Mail bekam ich am 04.01.2010 mitgeteilt
das für mich vom 25.01. - 29.01.2010 Kurzarbeit eingetragen wurde.
So gut so schön.
Als ich heute wieder zur Arbeit kam erfuhr ich, das meine Kurzarbeit
auf die Woche vom 11.01.-15.01.2010 zurückdatiert wurde und ich nächste
Woche normal arbeiten solle.
Hört sich das nur für mich ein wenig illegal an was die Firma da veran-
staltet?
Über Infos würde ich mich freuen.
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23.01.2010 13:52 #2
Naja, "Zurückdatieren" ist natürlich nicht legal
Wenn die Kurzarbeit für einen anderen Zeitraum festgelegt wurde, kann jetzt nicht rückwirkend zurückdatiert werden. Der Vorteil liegt beim Arbeitgeber, wenn er das macht. Wenn du krank gewesen bist und er vollen Lohn zahlt, hat er nur Unkosten, weil er ja volles Gehalt zahlt und nichts dafür bekommt (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). In diesem Fall "holt" er sich das Geld vom Arbeitsamt wieder. Ich würde mich darauf nicht einlassen und das Arbeitsamt findet das sicherlich auch nicht so witzig, zumal du es ja schwarz auf weiß hast, wie die Kurzarbeit eingesetzt wird
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