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"Flexible" Kurzarbeit und Krankheit ...

  1. #1
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    Frage "Flexible" Kurzarbeit und Krankheit ...

    Hallo zusammen!

    Wie muss abrechnungstechnisch verfahren werden, wenn "flexible" Kurzarbeit und Krankheit zusammenkommen? Konkretes Szenario: AG ruft seinen wegen KA gerade zu Hause "sitzenden" AN freitagabends nach Büroschluss an, "Du, komm mal nächste Woche – wir haben ordentlich zu tun", AN sagt hocherfreut zu, wird aber am Wochenende krank. Er meldet sich am Montag bei seinem AG krank und geht zum Arzt, der ihn für die ganze Woche "aus dem Verkehr" zieht.

    Wie müssen die fünf "Krank-Tage" abgerechnet werden?

    Danker sagt W A L T E R

  2. #2
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    Hmmm – vielleicht erleichtert eine Umformulierung der Frage ihre Beantwortung ... Also:

    Müssen von KA betroffene AN nicht eigentlich darauf bestehen, exakte und verbindliche Ansagen des AG bezüglich des zeitlichen Umfangs ihres (reduzierten) Arbeitseinsatzes zu erhalten, um gegen finanzielle Nachteile im Krankheitsfall geschützt zu sein?

  3. #3
    PKP
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    Die Berechnung der Tage erfoglt immer so, wie der AN gearbeitet hätte, wenn er nicht krank gewesen wäre. Hat der Chef also für die nächste Woche gesagt, dass 100% Arbeit ansteht, dann muss auch so abgerechnet werden. Wird der AN krank, so hat er Anspruch auf 100% Lohnfortzahlung, da fiktiv gesehen, ja keine Kurzarbeit angestanden hätte.

  4. #4
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    OK — das entspricht so auch meiner "Rechtsauffassung". Bedeutet aber wohl auch, dass man als AN tatsächlich auf verbindliche, exakte und belegbare Ansagen des "Chefs" bestehen muss, was den bevorstehenden Arbeitseinsatz angeht. Bestimmt nicht immer einfach ...

    Danke für die Auskunft, PKP!

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