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Krankheit vor und an festen KUG-Tagen
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10.02.2010 16:21 #1Neuer Benutzer
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Krankheit vor und an festen KUG-Tagen
Hallo liebe Mitglieder ich hoffe mir bzw uns kann jemand helfen.
Der Betrieb in dem ich arbeite hat seit 01.12.2009 KUG genehmigt bekommen. Mein Chef gibt jeden Monat vor wieviel KUG-Tage gemacht werden, die dann unter uns Mitarbeitern abgesprochen werden müssen. Mein Kollege bleibt Montags und ich Freitags zu Hause (KUG).
Im Januar war der erste Freitag (01.01.2010) ein Feiertag und an dem 2ten Freitag (08.01.2010) hatte ich Urlaub. Am dritten Freitag, den 15.01.2010 hatte ich KUG sowie am 29.01.2010.
Allerdings war ich am Donnerstag den 21.01.2010 einschließlich des KUG-Freitags 22.01.2010 krankgeschrieben.
1. Freitag, Feiertag / 2. Freitag, Urlaub / 3. Freitag, KUG / 4. Freitag krank / 5.Freitag, KUG sind lt. meiner Rechnung 3 Tage KUG
Mir wurden jedoch 4 Tage KUG in der Januarabrechnung berechnet
Aussage meines Chefs war, dass man mir den Donnerstag wo ich krankgeschrieben war auch als KUG abgerechnet hat.
Krankheitstage würden lt. Arbeitsamt immr als KUG abgerechnet.
Stimmt das?
LG Olli
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19.02.2010 13:27 #2
1. Feiertag wird als KUG Tag abgerechnet
2. Urlaub: kein KUG
3. Freitag: KUG
4. Freitag (krank): KUG
5. Freitag: KUG
Ich komme auch auf 4 Tage
NEIN! Krankheitstage werden nur dann als KUG Tage abgerechnet, wenn du an dem Tag, antatt krank zu sein, kurz gearbeitet hättest. Da aber bei dir geregelt war, dass du nur Freitags kurz arbeitest, kann der Donnerstag nicht mit Kurzarbeit abgerechnet werden. Wenn du an einem Freitag kank bist, dann wird dieser Tag mit KUG abgerechnet.
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19.02.2010 13:35 #3Neuer Benutzer
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Hi,
ach Feiertag ist auch KUG, das wusste ich nicht.
Aber dieser wurde mir nicht als KUG abgerechnet.
Ich habe es schriftlich bekommen, dass man mir den Donnerstag (wo ich eigentlich kein KUG hätte) als KUG abgerechnet hat.
Warte hier dei Erklärung die ich von unserem Steuerberater bekommen habe:
Nach Ausführungen der BfA sind Krankheitsstunden, die während des genehmigten KUG-Zeitraumes anfallen, dem KUG-Bezugszeitraum zuzurechnen und entsprechend als KUG-Tage zu behandeln.
Dies wurde angeblich mit 2 Mitarbeiter der BfA in Frankfurt´abgestimmt.
Schonmal vielen Dank für die Antworten :-)
LG Olli
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20.02.2010 09:00 #4Benutzer
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Nicht ganz richtig

1. Feiertag: kein KUG (Oder hättest Du - wenn der Betrieb keine Kurzarbeit hätte - an diesem Tag arbeiten müssen? z.B. wäre das bei Schichtarbeit möglich- wenn nein, dann FT)
2. Urlaub: kein KUG
3. Freitag: KUG
4. Freitag (krank): KUG
5. Freitag: KUG
Ich komme dann nur auf 3 Tage Kug
Gruß Blümchen
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20.02.2010 09:06 #5Benutzer
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Also es ist ganz einfach:
Du fragst Dich immer: "Wie hätte ich arbeiten müssen, wenn ich nicht krank geworden wäre?"
Fazit: Donnerstag hättest Du arbeiten müssen - also kein Kug-Krank, sondern Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Das Arbeitsamt wußte bei seiner Aussage bestimmt nicht, daß Du "fest geplante Kug-Tage" hast und diese nur Freitags sind!
Liebe Grüße
Blümchen

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