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Bei Krankheit 100% Kurzarb.

  1. #1
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    Bei Krankheit 100% Kurzarb.

    Hallo Leidensgenossen.
    zwar ist über dieses Thema schon viel geschrieben worden aber ich habe über meinen Sonderbaren Fall nix gefunden. Nun denn im Telegrammstil:
    Arbeitgeber hat 50% KA angemeldet.
    Plan ist uns nicht bekannt gemacht worden. Antwort auf Fragen: "Da gibt es nichts zu erklären"
    Sporadisch werden uns Wochenzettel mit KA zur Unterschrift vorgelegt.
    Nun Kommt es. Viertejährlich müssen wir unterschreiben, daß wir in dem Quartal z,B. vom 1.1. - 31.3 KA haben und diese von den Vorgesetzten nach Bedarf eingeteilt wird. Keine weiteren Erklärungen nur, Wenn jemand krank wird in dieser Zeit ungeachtet einer "Planung" wird er sofort auf 100% KA gesetzt. Ich glaube nicht, das die Nummer rechtens ist. Angeblich ist auf einem Krankenkassenseminar diese Möglichkeit als rechtens erklärt worden.
    Ein Telefonat mit meiner K.Kasse bestätigte diese Vorgehensweise nicht. Ist jemand in dieser Sache kundig und kann mir informativ weiterhelfen?

  2. #2
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    Seltsames Forum

    Ich frage mich nun wirklich wozu dieses Forum dient?
    Eine Antwort wird doch wohl sicher jemand auf die eigentümliche 100%-Krankeits-Klausel wissen. Oder sollte ich die Handhabung des Forums falsch verstanden haben ?? Antwort gegen Bezahlung ??

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Dies ist nicht erlaubt !!!!!!!

    Wenn jemand krank ist und an dem Tag gearbeitet hätte, dann bekommt er Lohnfortzahlung für diese Stunden.

    Beispiel: MO = KUG, DI = Arbeit, Mi = Arbeit, DO= Arbeit, Fr.= KUG

    Der Mitarbeiter wird die ganze Woche krank

    Dann bekommt er für Mo und Fr Kurzarbeitergeld, denn er hätte an den Tagen nicht gearbeitet.

    Für Dienstag bis Donnerstag bekommt er ganz normal Lohnfortzahlung, als hätte er gearbeitet.

    Das ist wirklich eine sch....., und es ist auch nicht erlaubt, wenn man sagt, der Mitarbeiter hätte die ganze Woche nicht gearbeitet um so ihn auf komplett Kurzarbeit zu stellen und die Lohnfortzahlung zu umgehen.

    Ein Anruf bei dem Arbeitsamt wäre vielleicht ratsam.

    Gruß

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