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Verpflichtung Namensschild zu tragen auf nicht dienstlicher Kleidung
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05.04.2011 10:55 #1Neuer Benutzer
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Verpflichtung Namensschild zu tragen auf nicht dienstlicher Kleidung
Hallo, weiß nicht ob das hier bei Vertrag richtig ist, frage trotzdem:
Bin im öffentlichen Dienst Beschäftigt (Arbeitsamt), hier will uns der Chef verpflichten eine Namensschild zu tragen. Ist das rechtens? Bin auch im Personalrat und möchte das ablehnen, finde aber nicht wirklich einen Grund.
Hab in anderen Foren gelesen, dort steht immer ja ist zulässig, aber dort handelt es sich um Pflegepersonal im Krankenhaus oder Polizei, die haben aber Dienstkleidung. Wir nicht !!!
Kann mich der Arbeitgeber verpflichten auf meiner privaten Kleidung ein Namensschild zu tragen? Gibts da eine Rechtssprechung??
Schon mal Vielen dank für die Antwort.
Gruß Darthai
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16.04.2011 23:19 #2
ich habe hierzu folgendes gefunden:
Wenn also die Namensschilder auf der Dienstkleidung mitbestimmungspflichtig sind, dann sollten Namensschilder, die auf der privaten Kleidung getragen werden, erst recht durch die Mitarbeiter oder Beauftragte bestimmt werden. Ich weiß jetzt aber auch nicht, ob es im öffentlichen Dienst andere Regelungen gibt, zumal ja auch schon die Namen auf den Türschildern ausgeschrieben sind.Auch das Tragen von Namensschildern, die an der Dienstkleidung der Mitarbeiter im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebes angebracht werden sollen, sind mitbestimmungspflichtig (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.08.2001, Aktenzeichen: 6 TaBV 8/01; in: DB 2002, Seite 52).
Quelle: bwr-media.de
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17.04.2011 08:10 #3Neuer Benutzer
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Hallo,
Das das tragen Mitbestimmungspflichtig ist, ist schon klar. Hab ja eine Vorlage bekommen über die ich mitbestimmen muss.
Frage mich nur ob es rechtens ist, das mir jemand verpflichtent sagen kann , dass ich die auf meiner Privatbekleidung tragen MUSS. Bei jeder Verpflichtung stecken ja auch konsequenzen dahinter wenn man diese Verpflichzung nicht einhält.
Gruß

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