+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Rückzahlungsvereinbarung nichtig?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    16.06.2011
    Beiträge
    1

    Ausrufezeichen Rückzahlungsvereinbarung nichtig?

    Hallo zusammen,

    Im Oktober 2010 habe ich ein Studium bei meinem Ex-Arbeitgeber angefangen. Er übernahm meine Studiengebühren, zugleich haben wir eine Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen. Welche folgendermaßen lautet:
    1. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für das Studium zum Bachelor of Arts. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
    2. Bei einem durch die Arbeitnehmerin zu verantwortenden Austritt aus dem Unternehmen verpflichtet sie sich dem Arbeitgeber die entstanden Kosten gem. Anlage zu erstatten. Nach abgelegter Prüfung erstattet die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber im ersten Jahr die Ausbildungskosten in voller Höhe, im zweiten Jahr in Höhe von 3/4 und im dritten Jahr in Höhe von 2/4 und im vierten Jahr in Höhe von 1/4.

    Eine Anlage zu dieser Vereinbarung wurde allerdings nicht unterschrieben und habe ich auch nie gesehen.
    Zum 30.4.2011 habe ich gekündigt, das Studium jedoch fortgeführt. Nun fordert mein Ex-Arbeitgeber die entstanden Studiengebühren zurück.

    Ist der unterschriebene Vertrag überhaupt wirksam?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort.

    Viele Grüße
    Angela

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Der Vertrag ist wirksam, da ja die Willenserklärung von beiden Seiten klar ist. Aber andererseits ist die Anlage auch Vertragsgegenstand, daher würde ich den Arbeitgeber fragen, auf welcher Grundlage er nun die Kosten fordert. Hier müsste er ja eine Anlage liefern können.