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Aushilfsvertrag ohne vereinbarte Kündigungsfrist kündigen

  1. #1
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    Aushilfsvertrag ohne vereinbarte Kündigungsfrist kündigen

    Hallo,

    ich habe vor 2 Monaten eine Aushilfsvertrag ohne Probezeit abgeschlossen. Es eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vertraglich vereinbart. Nun meine Frage muss ich diese einhalten? Ich würde gerne sofort kündigen. Nun habe ich im Internet folgendes gefunden:

    "Bei Befristung gilt § 15 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Von zentraler Bedeutung ist bei Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit die Kündigungsvorschrift des § 622 Absatz 5 Satz1 Nr.1 BGB. Sie lässt in den ersten drei Monaten des Aushilfsarbeitsverhältnisses sogar eine fristlose ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers zu."


    Gilt das auch für mich kann ich nun sofort fristlos Kündigen?? Ist das dann auch sofort gültig da ich eine andere Nebenbeschäftigung ausüben möchte und ja nur eine erlaubt ist...


    Über Antworten freue ich mich sehr und wünsche noch einen schönen Sonntag

    Michael-Thomas

  2. #2
    PKP
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    Ich denke, hier bezieht sich die Befristung auf das Arbeitsverhältnis und nicht die Kündigungsfrist. In meinen Augen ist eine fristlose Kündigung nicht möglich (wenn es keinen außerordentlichen Grund gibt), daher muss hier 2-wöchige Frist eingehalten werden.