+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6
Vorvertragliche Pflichten?
-
22.04.2010 00:13 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.04.2010
- Beiträge
- 3
Vorvertragliche Pflichten?
Hey, kann mir jemand bitte erklären, was so genannte vorvertragliche Pflichten sind? Also vor Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Ciao, Mario
-
24.04.2010 20:59 #2Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.04.2010
- Beiträge
- 18
Hallo Mario,
vorvertragliche Pflichten werden in der Rechtssprechung folgender Maßen behandelt:
Nach § 311 Abs.2 BGB entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis bereits durch die Aufnahme von Arbeitsvertragsverhandlungen. Die schuldhafte (fahrlässige oder vorsätzliche) Verletzung dieser Pflichten würde einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB begründen. Deshalb sind bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages die Vertragsparteien verpflichtet, auf gegenseitige Interessen Rücksicht zu nehmen.
Diese Interessen beinhalten:
- Aufklärungspflichten,
- Obhutspflichten,
- Die Verpflichtung, den Abschluss eines wirksamen Vertrages nicht aus unsachlichen Gründen zu verhindern (z.B. bei Schwangerschaft).
-
25.04.2010 22:56 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.04.2010
- Beiträge
- 3
Lieber Guru,
Danke für deine Antwort...
Kannst du mir bitte erklären, was genau Aufklärungspflichten sind?
Ciao, Mario
-
26.04.2010 23:42 #4Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.04.2010
- Beiträge
- 18
Hallo Mario,
zu den Aufklärungspflichten gehört die Verpflichtung, ungefragt über Umstände zu informieren, die der Aufnahme der in Aussicht genommenen Beschäftigung entgegenstehen. Die also auch Gegenstand einer zulässigen Arbeitgeberfrage sein könnten (z.B. Krankheiten oder Allergien). Aber auch der Arbeitgeber muss ungefragt auf ungewöhnliche oder überdurchschnittliche Anforderungen im Arbeitsverhältnis hinweisen (z.B. Berufskrankheiten oder Gefahrstoffe).
-
27.04.2010 06:42 #5Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.04.2010
- Beiträge
- 3
Lieber Guru,
Nun eine letzte Frage von mir:
Was ist dann letztlich unter den Obhutspflichten zu verstehen?
Ciao, Mario
-
27.04.2010 14:59 #6Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 12.04.2010
- Beiträge
- 18
Hallo Mario,
Obhutspflichten umfassen die Verpflichtung, überlassene Unterlagen sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Offen gelegte Geheimnisse unterliegen bei der Anbahnung der Verschwiegenheitspflicht beider Seiten, so z.B. Wettbewerbsverhältnisse des Arbeitgebers oder der Gesundheitszustand des Arbeitnehmer. Außerdem sind die Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Zugangswege zum Betrieb einzuhalten.
Ähnliche Themen
-
Rechte und Pflichten
Von karlchen im Forum ArbeitsvertragAntworten: 2Letzter Beitrag: 18.05.2010, 22:41 -
Pflichten bei Kurzarbeit
Von wicht im Forum Kurzarbeit - KurzarbeitergeldAntworten: 1Letzter Beitrag: 29.08.2009, 16:46 -
Pflichten Arbeitnehmer bei Kurzarbeit?
Von Oldie im Forum Kurzarbeit - KurzarbeitergeldAntworten: 3Letzter Beitrag: 03.08.2009, 12:29

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren