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Betriebsrat muss zustimmen?
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05.05.2010 14:03 #1Neuer Benutzer
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Betriebsrat muss zustimmen?
Hallo, ich habe vor Kurzem ein Bewerbungsgespräch gehabt und laut meines neuen Arbeitgebers ist die Einstellung bzw. die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nun nur noch vom Betriebsrat abhängig. Kann mir mal Jemand sagen, was denn der Betriebsrat damit zu tun hat?
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08.05.2010 12:44 #2Neuer Benutzer
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Gem. § 99 Abs.1 des Betriebsverfassungsgesetzes ist der Betriebsrat vor der Einstellung zu unterrichten und kann nach Abs.2 die Zustimmung zur Einstellung verweigern. Dies muss der Betriebsrat innerhalb einer Woche nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Unterbleibt die Mitteilung, gilt die Zustimmung als erteilt.
Unterbleibt aber die Beteiligung des Betriebsrates, so ist der Abschluss des Arbeitsvertrages wirksam, der Arbeitgeber darf aber den verfassungswidrig (laut Betriebsverfassungsgesetz) eingestellten Arbeitnehmer nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer aber auch ohne Beschäftigung den Vergütungsanspruch behält. Der Betriebsrat kann dann beim Arbeitsgericht im Wege des Beschlussverfahrens beantragen, die personelle Einzelmaßnahme aufzuheben.
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08.05.2010 16:36 #3Neuer Benutzer
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Was passiert denn, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert? Was für ein Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat denn überhaupt?
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09.05.2010 08:03 #4Neuer Benutzer
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Wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert, kann der Arbeitgeber, der an der Einstellung festhalten will, beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu erteilen.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf folgende Fälle:
- Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Vollendung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz
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