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Weisungsgebundene Tätigkeit?
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14.05.2010 18:04 #1Neuer Benutzer
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Weisungsgebundene Tätigkeit?
Hallo Forum,
was soll man den unter weisungsgebundener Tätigkeit verstehen? Insbesondere kann eine Weisung des Arbeitgebers den Inhalt des Arbeitsvertrages ändern?
Danke, Brummi
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18.05.2010 21:44 #2Neuer Benutzer
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Hallo Brummi,
die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht in der Erbringung weisungsgebundener Tätigkeit. Diese Pflicht zur Arbeitsleistung ist inhaltlich weitgehend ausgestaltet durch Arbeitsvertrag (Direktionsrecht), Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und Gesetz.
Für den Inhalt der Arbeitspflicht maßgeblich sind alle arbeitsvertraglichen, betriebsverfassungsrechtlichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen, die Regelungen über die Arbeitszeit, das Arbeitstempo oder die Arbeitsumgebung beinhalten. Dabei kommt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers besondere Bedeutung für die Frage zu, wann, wo und wie zu arbeiten ist, insbesondere, wenn der Arbeitsvertrag darüber keine Angaben enthält.
Weisungen des Arbeitgebers können aber den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht ändern, insofern bleibt dem Arbeitgeber nur die Möglichkeit einer Änderungskündigung.
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