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Art der Tätigkeit
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09.08.2010 17:53 #1Neuer Benutzer
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Art der Tätigkeit
Hey Forum,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich als Verkäufer im Textilieneinzelhandel tätig bin. Allerdings gehören seit meiner Einstellung auch Tätigkeiten wie z.B. das abendliche Putzen der Verkaufsfläche und die Reinigung der Schaufensterflächen dazu. Ich bin der Meinung, dass die aufgezählten Tätigkeiten im Widerspruch mit der in meinem Arbeitsvertrag bezeichneten Tätigkeit stehen. Kann mir Jemand sagen, ob meine Einschätzung richtig ist?
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10.08.2010 22:55 #2Neuer Benutzer
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Hallo Frank, die Art der zu leistenden Tätigkeit folgt primär aus der vertraglichen Vereinbarung. Diese muss im Arbeitsvertrag angegeben werden. Im Rahmen des Arbeitsvertrages kann der Arbeitgeber die Art der Tätigkeiten anweisen. Wird im Arbeitsvertrag die Tätigkeit z.B. als Verkäufer vereinbart oder fachlich umschrieben, so ist die entsprechende Tätigkeit vertraglich vereinbart. Wird die Tätigkeit nur ganz allgemein umschrieben, so muss der Arbeitnehmer jede Arbeit verrichten, die dem billigen Ermessen entspricht und bei Vertragsschluss vorhersehbar war.
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