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Wer zahlt die Bewerbungskosten?

  1. #1
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    Wer zahlt die Bewerbungskosten?

    Guten Abend, ich muss im Sommer anscheinend meinen Arbeitsplatz wechseln. Dieses soll aber anscheinend im Unternehmen passieren. Laut meinem Chef wäre das ein interner Wechsel in einen ausgelagerten Unternehmensteil. Nun habe ich auch einen Termin zum Vorstellungsgespräch bei dem entsprechenden Abteilungsleiter. Allerdings muss ich dafür knapp 360 km mit dem Auto zurück legen. Nun frage ich mich natürlich, ob ich nun die Kosten für die Anfahrt und natürlich auch für die Rückreise erstattet bekomme? Und wer nun für die Kosten dann aufkommt.
    Danke für eure Antworten.

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Hallo Claudia, beim Ersatz der Vorstellungskosten verfährt es sich folgender Maßen:
    Wenn der Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert worden ist, so hat der Arbeitgeber, der die Einladung zum Vorstellungsgespräch ausgeübt hat, die notwendigen Kosten oder auch einen etwaigen Verdienstausfall zu ersetzen (§§670 BGB). Dazu gehören z.B. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Der Arbeitgeber kann den Anspruch ausschließen, wenn er dies bei Aufforderung zur Vorstellung bekannt gegeben hat. Der Anspruch entsteht aber unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag nach der Vorstellung zustande kommt.

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