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Persönlichkeitsrecht
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28.04.2010 22:07 #1Neuer Benutzer
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Persönlichkeitsrecht
Hallo, was sind eigentlich meine Rechte im Bewerbungsgespräch?
Gibt es auch wie im Arbeitsverhältnis anerkannte Grundrechte zum Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts?
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29.04.2010 21:04 #2Neuer Benutzer
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Hallo Lukas,
das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wiederholt entschieden, dass zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an bestimmten Informationen und dem Schutz der Privatsphäre von Arbeitnehmern abzuwägen ist. Fragen, die sachlich nicht unmittelbar mit den späteren Tätigkeitsanforderungen in Zusammenhang stehen, stellen sich danach als unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Bewerber oder Bewerberinnen dar. Nach den persönlichen Verhältnissen eines Bewerbers darf daher nur gefragt werden, wenn der Arbeitgeber im Hinblick auf die Tätigkeit ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung hat.

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