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Fragen zulässig?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Fragen zulässig?

    Hallo, ich habe bald ein Bewerbungsgespräch bei meinem Traumarbeitgeber... Kann mir denn vielleicht Jemand sagen, welche Fragen bei diesem Bewerbungsgespräch zulässig sind. Nicht das ich auf Fragen vom neuen Arbeitgeber eingehe, die ich vielleicht gar nicht beantworten muss und die mich ggf. in Schwierigkeiten bringen...
    Vielen Dank, euer Fan!

  2. #2
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    Hallo Fan,
    folgende Fragen sind zulässig:

    - nach relevanten Erkrankungen: Waren Sie in den letzten beiden Jahren wegen einer schwerwiegenden oder chronischen Erkrankung, die Einfluss auf die vorgesehene Arbeitsleistung haben könnte, arbeitsunfähig krank? (Konsequenterweise wird die Frage nach einer HIV-Infektion für unzulässig, die Frage nach der HIV-Erkrankung hingegen für zulässig angesehen.)

    - nach Ableistung des Wehrdienstes
    - nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
    - nach dem zuletzt erzielten Einkommen (Wenn es erkennbar für den Arbeitgeber für die Einstellung von Bedeutung ist.)
    - nach BAG auch die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hey Guru,
    Was sind denn die Folgen, wenn ich die angesprochenen Fragen falsch bzw. wahrheitswidrig beantworte? Ich meine, es kann ja immer mal sein, dass so was am Ende doch noch unter Umständen raus kommt.
    Danke, der Fan!

  4. #4
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    Hallo Fan,
    sind die Fragen zulässig, so besteht für den Bewerber die Verpflichtung, wahrheitsgemäß zu antworten. Bei wahrheitswidriger Beantwortung, ist der Arbeitgeber berechtigt, das inzwischen geschlossene Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder fristlos zu kündigen.
    Er kann dann Ersatz des Vertrauensschadens verlangen. Außerdem kommt eine Anzeige wegen Anstellungsbetruges in Betracht.

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