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Berechnung in der Schwangerschaft

  1. #1
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    Berechnung in der Schwangerschaft

    Mahlzeit!

    Ich hätte da mal eine Frage. Ich bin schwanger und soll nächste Woche vom Arbeitgeber aus in Kurzarbeit gehen. Für eine Woche.

    Wie würde sich das jetzt finanziell auswirken? Wie viel Geld würde ich dann bekommen für den Februar? Kann mir wer sagen, wie ich mir das ausrechnen kann? Oder kann das jemand für mich tun? Mein Bruttogehalt beträgt 1800 Euro.

    Die Sache ist, dass ich auch sagen kann, dass ich statt dessen Urlaub nehme, weil sich das Kurzarbeitergeld ja negativ auf das Elterngeld auswirkt.

    Es wäre schön, wenn ich wüsste, wieviel Geld ich hätte und wieviel in die Berechnung des Elterngeldes fließen würden.

    Vielen Dank vorab!!

    TanteTiffy

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Hallo,

    eine pauschale Berechnung ist leider nicht möglich.
    man kann aber sagen, dass bei einer 40-Stunden-Woche und 4 Tagen Kurzarbeit ca. 100,- Netto abgezogen werden. Dies hängt aber auch von der Steuerklasse ab.

    Kurzarbeit mindert das Elterngeld, da dieses aus dem Nettoentgelt der letzten 12 Monate berechnet wird. Deshalb schließen viele Firmen Schwangere von der Kurzarbeit aus. Man hat aber keinen Anspruch darauf.

    Fraglich ist ob der Urlaub ausreicht oder es nicht doch besser ist bei der Kurzarbeit teilzunehmen.

    Gruß
    Mixi

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