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Kündigung, Freistellung -läuft KUG weiter?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    16.02.2010
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    Frage Kündigung, Freistellung -läuft KUG weiter?

    Guten Tag zusammen,
    gestern erhielt ich meine Kündigung zum 31.01.2011. Ich werde ab sofort, also ab 1.Dez., Freigestellt.
    Seit Feb. 2010 bin ich bis zu 100% in Kurzarb. Meine Frage lautet: Zahlt das Arbeitsamt noch KUG, wenn ein gekündigter Mitarbeiter, nach der Kündigung Freigestellt wurde?
    Oder muß der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen, weil er den Arbeitnehmer ja nicht mehr in Arbeit bringt und KUG somit keine Berechtigung mehr hat?

    Es währe schön, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
    Vielen Dank im Vorraus.
    und einen lieben Gruß an alle die auch in in dieser schlimmen Situation sind:
    Kopf hoch das wird schon wieder!
    von
    Arbeitstierchen

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
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    11.03.2010
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    Nein, sobald die Kündigung ausgesprochen wurde, entfällt KUG. Fortan muss der Arbeitgeber vollen Lohn zahlen, da wie du bereits richtig sagtest, das Ziel der Kurzarbeit, also der Arbeitsplatzerhalt, gescheitert ist.