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falsches Datum in der Kündigung
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13.12.2010 17:11 #1Neuer Benutzer
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falsches Datum in der Kündigung
Hi Leute, ich habe ne ganz komische Geschichte ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mir gute Tips raten!!
Also ich habe im Mai 2010 winw neue Stelle angetreten jetzt habe ich meine Kündigung bekommen, wegen schlechtem wetter und rückgang der Auftragslage!
Ich habe Abends am 22.11.2010 meine Kündigung bekommen sollte die auch direkt unterschreiben habe mir den Text auch durchgelesen alles ok gewesen Bin dann mit der Durchschrift nach Hause und habe festgestellt mist dort stand das Datum vom 12.11.2010 das heisst ich hätte mich bis zum 15.11 Arbeitssuchend melden müssen habe mich aber direkt am 23.11 morgens gemeldet, ich wusste das ja nicht vorher jetzt sagt die AFA ich bekomme erst am 23 das ALG1. Jetzt habe ich aber noch 100 Ü-Stunden offen und von April 170Stunden. ich hatte bei meinem vorherigen Arbeitgeber den ganzen April Urlaub usw bin dann schon mal bei der neuen Stelle angefangen um Ü- Stunden zu sammeln damit ich den Winter dort überwintern kann naja jetzt habe ich 270 Stunden und bin zum 15.12.2010 gekündigt!
Ich versuche seid einer woche meinen noch chef zu erreichen erstens das er bei der AFA sagt das ich die Kündigung erst am 22.10 bekommen habe und zweitens wegen meinen Ü-stunden was mache ich denn jetzt???
LG ben
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14.12.2010 20:12 #2
Deinen Ex-Arbeitgeber solltest du schriftlich darauf hinweisen, dass er dir für das Arbeitsamt bestätigt, dass die Kündigung vom 22.11 und nicht vom 12.11 ist. Dann sollte das keine Probleme beim Amt geben. Im gleichen Zuge kannst du ihn auch darauf hinweisen, dass er dir deine Überstunden auszahlen soll. Diese werden aber beim Arbeitslosengeld angerechnet, da sie ja dann ausgezahlt werden, wenn das Arbeitslosengeld schon fließt. Lediglich 165€ sind anrechnungsfrei, alles darüber hinaus mindert dein Arbeitslosengeld für diesen Monat.
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11.01.2011 09:43 #3Neuer Benutzer
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Das hat zum Glück geklappt er hat es bestätigt!! wer kann mir denn bei meiner Abrechnung helfen?? Ich war ja vom 1.12.2010 - bis 15.12.2010 noch bei ihm beschäftigt und dann Arbeitssuchend gemeldet jetzt hat er mir meinen Restlohn überwiesen aber ich meine da fehlen locker 200euro wie kann ich das berechnen ich hatte einen Festlohn von 1000Euro (beispiel) jetzt war ich 15tage bei ihm beschäftigt der Monat hat 31 tage kann ich den Festlohn einfach durch 2 teilen?? wer kennt sich damit aus wäre dankbar für hilfe!!
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11.01.2011 13:37 #4
Du kannst das Gehalt sowohl durch 30 Tage als auch durch 31 Tage teilen, eine feste Regelung hierfür gibt es nicht. Es muss aber so sein, wie bei allen Arbeitnehmern im Betrieb.
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12.01.2011 09:30 #5Neuer Benutzer
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Also das heisst ich hätte 500Euro Lohn bekommen müssen für die 15 Tage die ich angestellt gewesen bin!??
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12.01.2011 15:39 #6
Ja, halber Monat gleich halber Lohn. Je nachdem wir abgerechnet wird, hast du anspruch auf 15/30 oder 15/31 deines Lohns.

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