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Verdachtskündigung wegen Betrugs

  1. #1
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    Verdachtskündigung wegen Betrugs

    Guten Abend,

    mein AG stellt die Behauptung auf, dass ich bei der Abrechnung von Dienstfahrten betrogen habe. Ich soll Fahrtenangegebenhaben,die ich nicht gemacht habe.

    Frage 1: Wo liegt die Beweislast?
    Frage 2: Es gibt angeblich einen Zeugen, der mich zu einem Zeitpunkt aneinem anderen Ort gesehen hat, als es in meinem Fahrtenbuch steht.Vielleicht eine Verwechselung oder der bzw. diejenige hat sich im Datum vertan. Was ist, wenn Aussage gegen Aussage steht?

    Frage 3: Reicht der Sachverhalt für eine Verdachtskündigung aus?
    Frage 4: Gibt es eine "Weihnachtsfrist"? Bin gestern mit den Behauptungen konfrontiert worden.

    Danke!

    Kristo

  2. #2
    PKP
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    Eine Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Verdacht besteht, was ja bei dir der Fall ist, da es einen Zeugen gibt. Wenn du falsche Angaben gemacht haben sollst, die auch jemand anderes "angeblich" bestätigen kann, dann ist das in meinen Augen keine Verdachtskündigung mehr sondern eine Tatkündigung, da es ja so dargestellt ist, als ob du es tatsächlich so gemacht hättest.

    Eine "Weihnachtsfrist" gibt es nicht.

    Ich würde mich nach den Feiertagen an einen Rechtsanwalt wenden, mit dem sich das sicherlich klären lässt. Es wäre hier auch wichtig, mal mit dem "Zeugen" zu sprechen, der dich angeblich gesehen hat.

  3. #3
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    mal danke für die Antwort.

    Wie sieht es mit der BEweislast aus. Der zeuge ist ein Kunde unserer Firma. Kann man da nicht dran fühlen?

    Wie stehen die Chancen, dass ein fristlose Kündigung erfolg hat? Bin seit über 10 Jahren ohne jegliche Abmahnung in der Firma beschäftigt.

    Wenn ich den Prozess gewinne, muss die Gegeseite die Kosten tragen?

    Kristo

  4. #4
    PKP
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    Beweislast bei der Verdachtskündigung ist so eine Sache. Es handelt sich ja bei dir um eine Verdachtskündigung, da der Verdacht, aber eben kein Beweis, besteht. Solltest du damit vor Gericht gehen, liegt es an dir zu beweisen, dass es nicht so gewesen ist. Zu den Erfolgsaussichten kann ich leider nichts sagen. Wenn du dir aber nichts vorzuwerfen hast, würde ich die Sache definitiv vor Gericht klären lassen. Bei einem Prozess am Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten in der 1. Instanz selbst, egal ob Fall gewonnen oder verloren. Meistens einigen sich die Parteien im Prozess auf einen Vergleich, was Hoffnung auf eine normale Hoffnung geben kann, wenn du den Verdacht aushebeln kannst.