+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Kündigung nach Kurzarbeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.01.2010
    Beiträge
    5

    Frage Kündigung nach Kurzarbeit

    Hallo,

    mir wurde von mehreren Seiten gesagt dass ein Arbeitgeber nach Ablauf der Kurzarbeit (in diesem Fall 24Monate) Mitarbeiter erst nach 3 Monaten kündigen kann.

    Da er ja scheinbar bereits in der Kurzarbeit einen Mitarbeiter kündigen kann, so lange die Gründe nicht die selben sind wie die Gründe warum der Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt wurde.
    Könnte ich es mir nur so erklären, wenn das mit diese 3 Monate Schutz nach der Kurzarbeit stimmt, dass es sich ebenso mit den Gründen für die Küdigung verhält.

    Wobei sich mir da ne zweite Frage stellt, ob der mehrfache Versuch des Mitarbeiters Urlaub zu nehmen als Grund reicht

    Kann jemand da eventuell fundierte Informationen dazu geben?

    Vielen Dank im Voraus

    mfg

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Das mit diesen 3 Monaten Kündigungsfrist nach der Kurzarbeit habe ich noch nicht gehört. Es zählt die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Aber der mehrfache Urlaubsantrag ist kein Kündigungsgrund, da du einen vertraglichen Anspruch auf den Urlaub hast.