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Kündigung nach Kurzarbeit
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24.12.2010 14:55 #1Neuer Benutzer
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Kündigung nach Kurzarbeit
Hallo,
mir wurde von mehreren Seiten gesagt dass ein Arbeitgeber nach Ablauf der Kurzarbeit (in diesem Fall 24Monate) Mitarbeiter erst nach 3 Monaten kündigen kann.
Da er ja scheinbar bereits in der Kurzarbeit einen Mitarbeiter kündigen kann, so lange die Gründe nicht die selben sind wie die Gründe warum der Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt wurde.
Könnte ich es mir nur so erklären, wenn das mit diese 3 Monate Schutz nach der Kurzarbeit stimmt, dass es sich ebenso mit den Gründen für die Küdigung verhält.
Wobei sich mir da ne zweite Frage stellt, ob der mehrfache Versuch des Mitarbeiters Urlaub zu nehmen als Grund reicht
Kann jemand da eventuell fundierte Informationen dazu geben?
Vielen Dank im Voraus
mfg
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25.12.2010 14:41 #2
Das mit diesen 3 Monaten Kündigungsfrist nach der Kurzarbeit habe ich noch nicht gehört. Es zählt die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Aber der mehrfache Urlaubsantrag ist kein Kündigungsgrund, da du einen vertraglichen Anspruch auf den Urlaub hast.

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