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Klage gegen "ordentliche" Kündigung
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27.01.2011 03:34 #1Neuer Benutzer
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Klage gegen "ordentliche" Kündigung
Hallo,
erstmal möchte ich mich mal bei allen Bedanken die mir schon bei den Problemen in unserem Unternehmen zum Thema Kurzarbeit geholfen bzw mich beraten haben.
Leider ist es jetzt zum extrem Fall gekommen.
Daher muss ich leider mal nachfragen ob mir jemand sagen kann wie ich bei einer Kündigungsschutzklage vorgehen muss und was dabei zu beachten ist?
Das eine 3 Wochen Frist eingehalten werden muss, ist mir bekannt.
Vorweg:
- Die Kündigung ist an mehrere Kollegen gegangen (also jeder eine eigene)
- Inhalt Wir Kündigen ihr Abreitsverhältnis Fristgerecht zum xx.xx.xxxxx. mfg GF
(MEHR NICHT - Ausser Namen Anschrift)
- Die Kündigung erfolgte jetzt im Januar während die Mitarbeiter noch KUG erhalten
(läuft am 31.Jan.2011 aus)
Gesonderte Fragen:
- ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll
- Wo muss geklagt werden AG sitz ist in Niederbayern, die betroffenen MA sitzen
in Berlin, NRW und München
- Ist es Sinnvoll eine Rechtsberatung bei einer Anwaltskanzlei zu nehmen
(immerhin bis zu 190Euro/Person)
- Gibt es Kostenlose Beratungen? (Früher gab es mal Rechtpfleger an den
Arbeitsgerichten, die entsprechend Beraten haben.
Dies ist scheinbar nicht mehr der Fall!?)
- Was ist eventuell noch zu beachten bei einer Klage?
Vielen Dank im Voraus
lg

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