+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Kündigung nach Manteltarifvertrag
-
23.02.2011 17:15 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 23.02.2011
- Beiträge
- 1
Kündigung nach Manteltarifvertrag
Hallo
Ich habe folgendes Prob.:
Ich bin in einer Zeitarbeitsfirma und wollte nun meine Kündigungsfrist wissen im Vertrag steht nix drin nur:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28.06.2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die Kündigung während und nach Ablauf der Probezeit gelten die in §2 aufgeführten tarifvertraglichen Bestimmungen (derzeit Ziff.20.1 des Manteltarifvertrages)
Bin 23 Jahre alt und das Eintritt Datum stimmt auch also bin nun 7 Monate ab dem 28.02 im 8 Monat dabei.
Könnt ihr mir helfen.
-
28.02.2011 22:18 #2
Dann werden die Kündigungsfristen im Manteltarifvertrag stehen, den du bei deinem Betrieb einsehen können solltest. Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die im § 622 BGB geregelt sind, was bei dir im Moment 4 Wochen wären. Siehe auch Kündigungsfristen
-
13.04.2011 12:48 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 13.04.2011
- Beiträge
- 3

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren