+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Kündigung nach Manteltarifvertrag

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2011
    Beiträge
    1

    Frage Kündigung nach Manteltarifvertrag

    Hallo

    Ich habe folgendes Prob.:
    Ich bin in einer Zeitarbeitsfirma und wollte nun meine Kündigungsfrist wissen im Vertrag steht nix drin nur:
    Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28.06.2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die Kündigung während und nach Ablauf der Probezeit gelten die in §2 aufgeführten tarifvertraglichen Bestimmungen (derzeit Ziff.20.1 des Manteltarifvertrages)

    Bin 23 Jahre alt und das Eintritt Datum stimmt auch also bin nun 7 Monate ab dem 28.02 im 8 Monat dabei.

    Könnt ihr mir helfen.

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Dann werden die Kündigungsfristen im Manteltarifvertrag stehen, den du bei deinem Betrieb einsehen können solltest. Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die im § 622 BGB geregelt sind, was bei dir im Moment 4 Wochen wären. Siehe auch Kündigungsfristen

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    13.04.2011
    Beiträge
    3
    Zitat Zitat von PKP Beitrag anzeigen
    Dann werden die Kündigungsfristen im Manteltarifvertrag stehen, den du bei deinem Betrieb einsehen können solltest. Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die im § 622 BGB geregelt sind, was bei dir im Moment 4 Wochen wären. Siehe auch Kündigungsfristen
    Wieso bekommt man dazu eigentlich nichts schriftliches ? Aber der Betrieb ist doch dann auf jeden fall verpflichtet einem Einsicht zu gewähren, oder nicht?