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Minusstunden nachholen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Minusstunden nachholen?

    Hallo,
    ich habe meine Kündigung zum 01.04.11 am 24.02.11 erhalten. Bin seit Januar 2010 auf Kurzarbeit. Nun ist es ja so, dass die Kurzarbeit nicht mehr gerechtfertigt ist, aber mein AG hat immer noch nicht genug Arbeit für mich um volle 8 Stunden zu gehen.
    Mein AG sagt nun, dass ich die Stunden, die ich nicht geleistet habe dann im April/Mai ableisten soll, wenn er mich nochmal brauch.
    Ist das Rechtens? Jeder, dem ich das bis jetzt erzählt habe, sagt dass das nicht stimmt und ich nicht verpflichtet bin diese Stunden nach zu holen.
    Danke schonmal im Vorraus!
    LG

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
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    Natürlich bist du nicht verpflichtet, wie denn auch, ab April besteht kein Arbeitsvertrag mehr zwischen euch. Aber ich kenne das von meinem alten Chef auch, ich habe einfach genickt, als er meinte, ich soll nach Beendigung des Arbeitsvertrages mal kommen. Danach war der Drops für mich gelutscht, und als er angerufen hatte, habe ich ihm gesagt, dass er mich nicht weiter belästigen soll.

    Jedenfalls ist das nicht rechtens, was da von dir verlangt wird.