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Betriebsbedingte Kündigung

  1. #1
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    Betriebsbedingte Kündigung

    Wer kann mir weiterhelfen oder Tipps geben wie ich mich verhalten soll?

    Meine Situation ist folgendermaßen:

    Ich arbeite seit 4 Jahren in einem Betrieb mit ca. 150 Arbeitnehmern zusammen. Mir wurde letzte Woche mitgeteilt dass unsere Geschäftstelle entschieden hat meine derzeitige Arbeitsstelle in 6 Wochen! zu rationalisieren, bzw diese Arbeitsstelle wird zentral im Ausland weitergeführt. Es wurde mir nicht direkt eine neue Arbeitstelle angeboten aber mir wurde gesagt dass es einen ähnlichen Job geben wird auf die ich mich gerne bewerben darf. Diese neue Arbeitsstelle beinhaltet fast alle Aufgaben die ich jetzt mit 2 weiteren Personen täglich bewältige. Die neue Arbeitsstelle soll aber nur von 1 Person ausgeführt werden (was meiner Meinung nach ein Ding der Unmöglichkeit ist) Es gibt auch noch andere freie Arbeitsplätze im Betrieb auf die ich mich bewerben soll allerdings sind diese in keinster Weise in meinem Interesse. Wie soll oder wie kann ich mich verhalten?

    Ich hätte gerne eine Betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung. Hab ich überhaupt eine Chance auf eine Abfindung?

    Wie argumentiere ich dass ich kein Interesse habe für eine Weiterbeschäftigung (allerdings sehe ich es nicht ein selbst zu kündigen) auch wenn man mir einen vergleichbaren Job anbieten könnte. Kann ich auf eine sofortige Freistellung bestehen, um mich voll auf die berufliche Neuorientierung zu orientieren? Vielleicht kennt einer von euch ein paar Tipps oder war schon selbst in so einer ähnlichen Situation. Ich bin für jede Antwort dankbar.

  2. #2
    PKP
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    Wenn du dich auf eine neue Stelle bewerben darfst, bedeutet das ja noch nicht, dass dir eine andere Stelle zu 100% in Aussicht gestellt wird, oder? Damit schließt der Arbeitgeber so gesehen eine Änderungskündigung aus (Kündigung mit dem Angebot einer anderen Tätigkeit zu anderen Konditionen). Du müsstest also entweder direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, der sich hier darum bemüht, bei der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung auszuhandeln. Er könnte möglicherweise die betriebsbedingte Kündigung auch noch anfechten, kenne aber nicht die ganzen Sachverhalte. Dies ist mit Stress verbunden und auch noch kein Garant dafür, dass du eine Abfindung bekommst, es wäre halt ein Rechtsstreit.

    Dass du kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung im Betrieb hast, solltest du deinen Arbeitgeber nicht wissen lassen.

    Eine andere Möglichkeit wäre, mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Damit würdest du nicht gekündigt, sondern das Arbeitsverhältnis würde in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst. Hier kannst du mit dem Arbeitgeber auch über eine Abfindung verhandeln. Dies ist zudem für den Arbeitgeber die bequemste Art, da er zwar eine Abfindung zahlen müsste (wenn ausgehandelt), es aber keine weiteren Streitigkeiten nach sich zieht. Hier besteht also die beste Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln. Auch die Freistellung lässt sich mit dem Aufhebungsvertrag vereinbaren. Ohne Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung so nicht möglich, da das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und beide Seite zur Vertragserfüllung verpflichtet sind. Hier bist du also auf den "good will" des Chefs angewiesen.

    Hier brauchst du dir auch keine Sorgen um dein Arbeitslosengeld zu machen. Zwar wird bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel eine Sperrzeit fällig (da es angesehen wird wie eine Eigenkündigung), was bei dir aber nicht zutrifft, da das Arbeitsverhältnis eh beendet wird, entweder durch die betriebsbedingte Kündigung oder durch einen mit dir ausgehandelten Aufhebungsvertrag.