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Abfindungsvereinbarung

  1. #1
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    Ausrufezeichen Abfindungsvereinbarung

    Ich habe eine Frage zur Abwicklungsvereinbarung.
    Mein Lebensgefährter sollte am 26.05.11 einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.11 mit
    Abfindung 2600,00 Euro unterschreiben. (er ist 2,8 Jahre in der Firma 48 Jahre alt keine Kinder und ledig), dagegen hat er sich geweigert.
    Heute nun bekam er eine "Abwicklungsvereinbarung", wo er aus betriebsbedingten Gründen fristgerecht zum 30.06.11, mit der Klausel Verzicht auf Kündigungsschutzklage mit einer Abfindung von 3600, Euro .
    Meine Frage: hat diese Einfluss auf ALG1 (sperre) und kann er die Abfindung behalten?

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
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    Wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, hat dies keinen Einfluss auf das ALG, es wird also keine Sperre beim Arbeitslosengeld geben. Anders wäre es, wenn er den Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben hätte, dies hätte eine Sperre beim Arbeitslosengeld bewirkt.