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Kündigungsfrist
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14.11.2011 12:47 #1Neuer Benutzer
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Kündigungsfrist
Wäre ein Arbeinehmer ca. 6 Jahre in einem Betrieb angestellt und möchte kündigen: welche Frist gälte bei folgendem Vertragsinhalt:
Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB.
Meine Lösung wäre ja:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Nun käme der Personalleiter auf diese Idee:
Der § 622 BGB besteht aus mehreren Absätzen - unter Absatz 2 sind durch diese Regelung die Kündigungsfristen BEIDSEITIG festgelegt. Hieran haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beidseitig zu halten. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
Was wäre richtig?
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01.02.2012 00:06 #2
Absatz 2 sagt nichts über den Arbeitnehmer aus. Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, die Frist durch den Arbeitgeber beträgt 2 Monate.

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