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Kündigung wegen Verstoß gegen Kurzarbeit
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18.07.2009 10:47 #1Neuer Benutzer
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Kündigung wegen Verstoß gegen Kurzarbeit
Hallo, ich habe hier einmal eine elementar wichtige Frage:
Situation: Seit Februar 2009 hat mein Unternehmen Kurzarbeit (60%)angemeldet, wir haben haben aber diese zu keinem Zeitpunkt praktiziert sondern voll weitergearbeitet. Tätigkeit im Vertrieb. Somit habe ich als Arbeitnehmer wie auch mein Arbeitgeber wohl Betrug begangen, wobei ich als Arbeitnehmer natürlich trotzdem finanzielle Einbußen habe! Wenn ich jetzt mein Arbeitsverhältnis aufgrund dieser Sache kündige, habe ich dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder muß ich auch mit einer Sperrfrist rechnen ?
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21.07.2009 01:55 #2Erfahrener Benutzer
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Du wirst keine Sperrzeit bekommen, wenn du kündigst, um weiterhin keinen Betrug zu begehen. Dies ist ja ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Du hast auch noch Anspruch auf dein restliches Gehalt, welches ja fälschlicherweise durch das unberechtigt ausgezahlte KUG gekürzt wurde.
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04.11.2009 18:22 #3Neuer Benutzer
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04.11.2009 23:53 #4Erfahrener Benutzer
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Hmm...ob es dazu offizielle Aussagen/ Urteile gibt, weiß ich nicht. Fakt ist aber, wenn der AN vom unberechtigten KUG Kenntnis hat und nichts dagegen unternimmt, macht er sich selbst strafbar als Mittäter. So bleibt nur diese Konsequenz, die meines Erachtens auch keiner Urteile benötigt.
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06.11.2009 14:14 #5Neuer Benutzer
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Ich würde eine Anzeige beim zuständigen Arbeitsamt machen.
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06.11.2009 19:17 #6Neuer Benutzer
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Ich klink mich da mal eben ein....
Meine (Ex-) Firma hat insgesamt drei Stanorte, wobei für diese alle Kurzarbeit gemeldet wurde.
Wie verhält sich das eigentlich, wenn ein Teil der Belegschaft in Kurzarbeit geschickt wird, nebenbei aber noch auf anderen Baustellen weitere Subunternehmer beschäftigt werden, obwohl die Leute in Kurzarbeit diese Tätigkeit ausüben könnten.
Sowas kann ja auch nicht rechtens sein, oder?
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