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Läuft das so?!

  1. #1
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    Läuft das so?!

    Hallo!

    In einem Unternehmen wurde 40% KA angemeldet aufgrund der wirtschaftlichen Lage. Geringerer Arbeitsanfall besteht nicht generell.

    Im darauffolgenden Monat bittet die Geschäftsleitung, doch Vollzeit zu erscheinen und dennoch das KuG für diesen Monat zu erhalten. Die Mitarbeiter sind nicht bereit, dies zu tun.

    Daraufhin entscheidet die Geschäftsleitung, dass sie auch für den Folgemonat KA anmeldet und die Mitarbeiter selber nach Arbeitsanfall entscheiden dürften, ob man mal eine halbe Stunde früher gehen könnte. Scheinbar würde dann die geleistete Arbeitszeit für den Folgemonat auch entsprechend "normal" abgerechnet. Sprich: 100% gearbeitet = 100% bezahlt.

    Geht das so?! Ich habe da so meine Zweifel, ob da alles mit rechten Dingen zugeht.

    Ein Betriebsrat und ein Tarifvertrag besteht nicht.

    Grüße und Danke!

  2. #2
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    Voraussetzung für Kurzarbeit ist ein erheblicher Arbeitsausfall (§ 169 SGB II, i. V. m. § 170 SGB II). Liegt dieser nicht vor, was bei euch nach deiner Aussage so ist, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das ist auch keine Frage von EIgenentscheidungen der Mitarbeiter. Gibts genug Auträge, so kann der AG keine Kurzarbeit anmelden.

  3. #3
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    Nicht ganz...

    Hallo!

    Danke für die schnelle Antwort. Aufträge gibt es weniger - in der Tat. Die Anzahl der Artikel aber ist in etwa die gleiche geblieben - also auch die Arbeit einiger Abteilungen.

    Grüße

    P.S.: Eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitarbeitern über die KA gab es im Übrigen ebenfalls nicht.

  4. #4
    PKP
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    Eine schriftliche Vereinbarung muss es auch nicht zwingend geben. Bleiben die Mitarbeiter an den vereinbarten Tagen zu Hause bzw. arbeiten an den vereinbarten Tagen verkürzt, dann nehmen sie die Vereinbarung durch schlüssiges Handeln (konkludentes Handeln) an.

  5. #5
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    Danke...

    ...für die Zusatzinfo.

    Hätten Sie auch eine Idee zur Ursprungsfrage?

    Grüße

  6. #6
    PKP
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    Ja, zur Ursprungsfrage kann ich nur sagen, dass es keine freiwillige Entscheidung der Mitarbeiter ist. Entweder liegen die Voraussetzungen für Kurzarbeit vor, dann wird Kurzarbeitergeld beantragt oder eben nicht. Wenn die Geschäftsführung aber KUG beantragt und die Mitarbeiter 100% arbeiten sollen, dann geht das natürlich nicht mit rechten Dingen zu. Ich würde mich in diesem Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Damit will die Geschäftsführung nämlich Personalkosten sparen, die von der AfA getragen werden sollen, obwohl es keine Veranlassung dafür gibt. Dies ist ein klassischer Fall von Vielen, gegen den die verschiedenen Staatsanwaltschaften mittlerweile ermitteln.

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