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Kündigung durch AN während Kurzarbeit, Entlohnung?
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16.09.2009 15:22 #1Neuer Benutzer
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Kündigung durch AN während Kurzarbeit, Entlohnung?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Während mein Betrieb vor kurzem die Kurzarbeit eingeführt hat, habe ich mir eine andere Arbeitsstelle gesucht. Nun will ich bei meinem derzeitigen AG kündigen.
Nun haben sich durch die Auftragslage schon vor der Kurzarbeit Minusstunden angesammelt. Da ich im Sommer bei der Schließung des Betriebs Urlaub nehmen musste, habe ich dieses Jahr mehr Urlaub genommen, als mir zusteht.
Nun die Frage:
Ich weiß, dass ab meiner Kündigung keine Recht auf Kurzarbeitergeld besteht und der Betrieb mich für diese Zeit voll beschäftigen und auch bezahlen muss. Wie sieht das in dem Fall aus, wenn der Betrieb während dieser Zeit wenig Arbeit hat, ich noch Minusstunden und Minusurlaubstage habe? Darf mir mein Gehlat gekürzt werden oder trägt in diesem Fall das Risiko der AG?
Über Antworten mit Verweis aufs Arbeitsrecht wäre ich sehr dankbar!
Grüße Kerstin
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24.09.2009 00:21 #2Erfahrener Benutzer
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Ob zu wenig Aufträge sind, spielt keine Rolle. Wenn du kündigst, ist es keine Kurzarbeit mehr, demnach musst du volles Gehalt dafür bekommen. Die Minusstunden sowie den Minusurlaub kann der AG aber verrechnen.
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06.11.2009 19:21 #3Neuer Benutzer
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und noch eine Frage von mir:
Mein AG hat mich die letzte Zeit immer Vollbeschäftigt (sogar Überstunden) gehabt, obwohl für den betrieb Kurzarbeit angemeldet wurde und von einigen auch Ausgeübt wurde.
Nun habe ich mich, einmal wegen der Wirtschaftlichen Lage, als auch persönlichen Gründen, eine neue Stelle gesucht. Mit der schriftlichen Bestätigung der Kündigung (durch AN!) kam auch gleich dazu, das ich ab sofort 100% Kurzarbeit bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb habe. Geht sowas auch?
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07.11.2009 13:40 #4
Nein, ab Empfang der Kündigung bis zu Ausscheiden (Ablauf der Kündigungsfrist) hast du keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld. Du musst für diesen Zeitraum deinen vollen Lohn erhalten. Weitere Infos hierzu: Kündigung bei Kurzarbeit - Kündigungsfrist
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