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Kein Urlaub wegen Kurzarbeit
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07.10.2009 15:45 #1Neuer Benutzer
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Kein Urlaub wegen Kurzarbeit
Hallo, mein Betrieb hat seit einem halben Jahr Kurzarbeit angemeldet,
das heißt, der Kollege, der keine Arbeit hat, muß Kurzarbeit machen.
Da aber die finanzielle Situation des Betriebes sehr schlecht ist, kommt
es vor, daß das Geld erst bis Monatsmitte vollständig gezahlt wird.
Darüber hinaus wurde der gesetzliche Urlaubsanspruch außer Kraft gesezt. Die sagen, wenn du Urlaub machen willst, mußt du Kurzarbeit machen - also keine Lohnfortzahlung - kein Urlaubsgeld.
Man hofft immer noch das es besser wird, aber Ende März verfällt der
Urlaubsanspruch - wenn ich jetzt sage, das ich den Urlaub nehmen will,
könnte es ganz schnell zu einer Kündigung kommen.
Was kann ich tun?
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13.10.2009 02:11 #2Erfahrener Benutzer
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Urlaub ist ein Mittel, um die Kurzarbeit zu vermeiden. Sie darf aber nicht anstatt des Urlaubs genommen werden.
Das funktioniert nicht. Der Arbeitgeber kann nicht den gesetzlichen Urlaubsanspruch außer Kraft setzen.gesetzliche Urlaubsanspruch außer Kraft gesezt
Ich würde schriftlich auf den Urlaub bestehen, so dass dokumentiert wird, dass du welchen beantragt hast. Wenn dieser abgelehnt wird, muss ja auch eine Begründung kommen. Somit kann der Urlaub auch nicht verfallen und der AG muss sich was einfallen lassen
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26.10.2009 18:09 #3Neuer Benutzer
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Hallo, rufe bei der Agentur für Arbeit an und melde, dass dieser Betrieb dieses Kalenderjahr noch kein Urlaub gegeben hat. Die sollen den Betrieb prüfen.
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02.11.2009 13:14 #4Neuer Benutzer
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Hi, Du hast nach wie vor alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers. Einziger Unterschied ist, dass das "Arbeitsamt" einen Teil Deines Gehaltes zahlt. Klar, dass Dein Arbeitgeber Dir keinen Urlaub geben mag, weil er für die Zeit des Urlaubs Dein volles Gehalt anteilig zahlen muss inkl. aller Sozialversicherungsleistungen. Aber meines Wissens kann er Dir das nicht verwehren. Im Gegenteil, er ist dazu verpflichtet.
Denn während der Kurzarbeit stehst Du ja auch dem Arbeitsamt für andere Arbeit, die es Dir zuteilen kann, zur Verfügung. Einfach "Urlaub machen während KUG" fällt an sich unter "Betrug". Ich schließe mich meinem Vorschreiber an - frag beim Arbeitsamt, wie es aussieht, und lass die Firma überprüfen. Geht auch anonym. Viel Glück.
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