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Kündigung vor Vertragsbeginn?

  1. #1
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    Kündigung vor Vertragsbeginn?

    Hallo liebe Leute,
    ich habe vor Kurzem einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber unterzeichnet. Vertragsbeginn ist der 1. Juli 2010. Nun habe ich aber ein besseres Angebot erhalten und möchte gerne bei dem anderen Arbeitgeber anfangen. Kann ich denn das Arbeitsverhältnis des anderen Arbeitgebers vor dem Vertragsbeginn kündigen?

  2. #2
    tim
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    Schon vor Vertragsbeginn kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, wenn die kürzeste Kündigungsfrist vereinbart wurde, die überhaupt möglich ist und die Auslegung des Vertrages ergibt, dass die Durchführung des Vertrages für einen Mindestzeitraum nicht gewollt war, also unbefristet. Hierzu müsste man wissen, wie hoch die Dauer der Kündigungsfrist in der Probezeit vertraglich festgelegt wurde.

  3. #3
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    Hallo Tim,
    die Probezeit wurde auf 3 Monate beschränkt und die Kündigungsfrist soll zwei Wochen betragen.
    Nach der Probezeit hat sie den gesetzlichen Umfang.

  4. #4
    tim
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    Wenn zwischen den Vertragsparteien für die Dauer der Probezeit eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbart ist, kann daraus geschlossen werden, dass die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis auch vor Vertragsbeginn ohne weiteres gekündigt werden kann, weil eine auf zwei Wochen beschränkte Beschäftigung keinen Sinn macht, und daher vermutlich auch nicht gewollt war. Dies setzt aber voraus, dass die Kündigung vor Vertragsbeginn zugegangen ist. Unwichtig ist, wann die Kündigungsfrist abläuft, weil es nur auf das Interesse der Vertragsparteien ankommt, den Vertrag für einen gewissen Mindestzeitraum durchzuführen.
    In Arbeitsverträgen kann aber das Recht zur Kündigung vor Vertragsschluss ausgeschlossen sein!