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Kündigung über Jahresende
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08.11.2009 18:08 #1Neuer Benutzer
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Kündigung über Jahresende
Hallo,
meine Frage ich beginne zum 1. Februar 2010 eine neue Stelle.
Seit Juli '09 befinde ich mich in Kurzarbeit. Kündigungsfrist habe ich 4 Wochen. Restlichen Jahresurlaub stehen mir noch 12 Tage zu.
Nun die Frage: Kündigen müsste ich ja jetzt am 31.12.2009 um die Frist einzuhalten, was passiert jetzt mit meinem restlichen Urlaub, kann ich den dann während der Kündigungsfrist nehmen oder muss ich ihn im alten Jahr noch verbrauchen?
Laut Arbeitsvertrag ist der Erholungsurlaub bis zum 31.12. des Kalenderjahres zu nehmen. Muss ich dies nun oder kann ich wegen der Kurzarbeit die restlichen Urlaubstage auch im Januar nehmen?
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09.11.2009 15:00 #2
Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass er bis zum 31.12. zu verbrauchen ist, dann solltest du ihn spätestens im Dezember noch nehmen oder zumindest einen Antrag auf Urlaub stellen. Wenn er nicht gewährt wird, lässt du ihn dir mit der Dezember Abrechnung auszahlen.
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