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Änderungskündigung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Änderungskündigung?

    Guten Abend,
    ich habe vor kurzem eine Änderungskündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.
    Diese Kündigung sei erforderlich, da ich an einen anderen Standort des Unternehmens versetzt werden soll. Ist das denn Rechtens oder muss ich jetzt Befürchtungen haben? Den Standortwechsel würde ich auch nicht unbedingt annehmen wollen, da es schon eine erhöhte Anreisezeit zum neuen Standort für mich bedeuten würde.

  2. #2
    tim
    tim ist offline
    Neuer Benutzer
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    Wenn der Arbeitgeber den vertraglich vorgegebenen Arbeitsort dauerhaft verändern möchte, kann er dies nur im Wege der Versetzung und Änderungskündigung durchsetzen. In der Regel muss sich der Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen an einen anderen Ort versetzen lassen, solange dies arbeitsvertraglich nicht ausdrücklich oder stillschweigen vorbehalten worden ist. Die Versetzung ist rechtlich gegen den Willen des Mitarbeiters nur durchzusetzen, wenn sie ihm zuzumuten ist. Maßgeblich sind die Umstände im Einzelfall, generelle Zumutbarkeitskriterien sind daher kaum aufzustellen.
    Außerdem ist die Versetzung an einen anderen Arbeitsort nur mit Zustimmung des Betriebsrates wirksam, wenn sie voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet (§§ 99,95 Abs. 3 BetrVG). Bei einer Betriebsverlegung am selben Ort muss der Arbeitnehmer normalerweise folgen, wenn dies keine besonderen Schwierigkeiten mit sich bringt. Nicht zu verlangen ist, dass der Arbeitnehmer seinen bisherigen Lebenskreis verlässt, um dem Betrieb an einen entfernten Ort zu folgen.

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