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Kündigung mit Resturlaub

  1. #1
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    Kündigung mit Resturlaub

    Ich bin seit Juni in Kurzarbeit "0" und soll zum Jahresende meine Kündigung erhalten. Da ich in diesem Jahr noch kein Urlaub genommen habe, möchte mein Chef diesen in den letzten Monat mit verrechnen. Er ist der Meinung da er den letzten Monat noch einmal vollen Lohn zahlen muss,dieses mit dem vorhanden Urlaub abgeglichen werden kann. Von anderer Seite ist mir zu Ohren gekommen, daß der Urlaub NICHT in den letzten Monat mit verrechnet werden darf, sondern dieser noch gesondert ausgezahlt werden müsse. Was stimmt nun und was nicht???

  2. #2
    PKP
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    Er ist der Meinung da er den letzten Monat noch einmal vollen Lohn zahlen muss,dieses mit dem vorhanden Urlaub abgeglichen werden kann.
    Nein, das stimmt so nicht. Er muss den vollen Lohn zahlen, da gekündigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, da die Kurzarbeit dazu dient, Arbeitsplätze zu erhalten.

    Der Urlaub steht auf einem ganz anderen Blatt Papier geschrieben. Dieser ist gesondert vom Lohn zu gewähren oder auszuzahlen.

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