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Kündigung trotz BV

  1. #1
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    Ausrufezeichen Kündigung trotz BV

    Hallo zusammen,

    wir haben eine BV, die eine Kündigung während der Kurzarbeit untersagt.
    Jetzt möchte unser AG diese BV ändern, so dass er ein paar MA entlassen kann.
    Wenn wir dies nicht tun, könnte er die BV ja mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen.
    Die andere Möglichkeit ist, dass er die Kurzarbeit nach ihrem Ablauf nicht verlängern möchte und die Kündigungen danach ausspricht.

    Wer kennt hier die rechtliche Seite und hat Ideen, wie hier vorgegangen werden.

    Danke
    Euer peweic

  2. #2
    PKP
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    Ja, die dreimonatige Kündigungsfrist ergibt sich aus § 77 Abs. 5 BetrVG, sofern keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

    Wenn der AG Mitarbeiter entlassen will/ muss, wird man das nicht verhindern können, weil dies eine (wirtschaftliche) Entscheidung des AG ist. Gekündigte Arbeitnehmer dürfen ab der Kündigung nicht mehr in Kurzarbeit geschickt werden.

    Man kann es aber so regeln, dass man dem AG einen neuen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung gibt, also quasi ein Gegenangebot macht.


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